"Unterschriften schaffen keinen Frieden in Kolumbien"

Rechtsanwalt Enrique Santiago Romero über das Abkommen zwischen Farc-Rebellen und Regierung in Kolumbien und die politischen Perspektiven

kolumbien_frieden_krieg_farc_guerilla_rebellen_friedensabkommen_deutschland_hilden_kredite_kfw_ez_entwicklungshilfe_entwicklungszusammenarbeit_paramilitaer.jpg

Der spanische Rechtsanwalt und Völkerrechtler Enrique Santiago Romero hat die Verhandlungsdelegation der Farc-Guerilla bei den Friedensgesprächen mit der kolumbianischen Regierung beraten
Der spanische Rechtsanwalt und Völkerrechtler Enrique Santiago Romero hat die Verhandlungsdelegation der Farc-Guerilla bei den Friedensgesprächen mit der kolumbianischen Regierung beraten

Herr Santiago, die deutsche Bundesregierung gehört neben Spanien zu den exponierten Unterstützern des Friedensprozesses zwischen Farc-Guerilla und Regierung in Kolumbien. Nun hat Berlin neben bilateralen Hilfen eine Beteiligung an Fonds der Europäischen Union (EU) für die Etablierung des Friedensabkommens angekündigt. Ein gutes Zeichen?

Ja, Deutschland hat eine konstruktive und aktive Rolle im kolumbianischen Friedensprozess gespielt. Nur in Deutschland wurde unter anderem ein Sonderbeauftragter der Regierung für diesen Prozess benannt, der Bundestagsabgeordnete Tom Koenigs. Und soweit ich weiß, ist der Bundestag das einzige nationale Parlament in der EU, das eine – in diesem Fall von der Linksfraktion organisierte – Anhörung zum Friedensprozess organisiert hat. Ich halte es für sehr wichtig, dass die deutsche Unterstützung für den Friedensprozess in Kolumbien von allen Parteien im Bundestag unterstützt wird.

Und das genügt?

Es ist darüber hinaus unabdingbar, dass die deutsche Bundesregierung auf die Auflösung paramilitärischer Gruppen drängt und die mit dem Friedenabkommen geschaffenen Institutionen unterstützt, die helfen sollen, diese Strukturen aufzulösen. Es geht dabei nicht nur um die Paramilitärs selbst, sondern vor allem um ihre Financiers, Organisatoren und Anstifter. Wenn man dem Paramilitarismus in Kolumbien kein Ende setzt, wird das Friedensabkommen in ernste Gefahr geraten.

In diesem Zusammenhang sollte Deutschland die Sondergerichtsbarkeit für den Frieden unterstützen. Diese Instanz wurde schließlich geschaffen, um die Gründe für den Konflikt offenzulegen und das Recht auf Wahrheit, Wiedergutmachung und Nicht-Wiederholung zu gewährleisten. Außerdem sorgt die Sondergerichtsbarkeit für den Frieden dafür, Sanktionen zu erlassen, die eine Wiedergutmachung begünstigen.

Bei einer Anhörung im Bundestag hat ein Vertreter des Auswärtigen Amtes die deutsche Hilfe mit den Erfahrungen seines Landes bei der Bewältigung des Faschismus nach 1945 und der DDR nach 1990 verglichen. Sehen Sie diese Parallelen auch?

Nein, meiner Meinung nach ist es unhaltbar, das Nazi-Regime mit anderen politischen Systemen in der Geschichte zu vergleichen. Kein anderes politisches Regime hat, wie das Nazi-Regime, die industrielle Vernichtung ganzer Bevölkerungsgruppen geplant. Und, ehrlich gesagt, halte ich den Vergleich zwischen dem Nazismus und dem politischen System der Deutschen Demokratischen Republik für eine Beleidigung des Intellekts.

Ich weiß, dass dieser Diskurs in Deutschland nicht unüblich ist, aber international wird das durchaus differenzierter gesehen. Dort nimmt man wahr, dass das heutige Deutschland den Nazimus und die Leugnung seiner Verbrechen nicht toleriert, aber diejenigen zugleich unbehelligt lässt, die im Nazi-Regime konkrete Schuld auf sich geladen haben. Ganz im Gegensatz dazu wurden ehemaligen Funktionäre der DDR politisch isoliert, ohne dabei auch nur im Ansatz zu prüfen, ob sie sich Menschenrechtsverletzungen schuldig gemacht haben oder nicht.

Dennoch finde ich es positiv, wenn sich der deutsche Staat nun in den Friedensprozess in Kolumbien einbringt und im Justizbereich sowie bei der Betreuung von Binnenvertriebenen und anderer Opfergruppen hilft. Aber deutsche Regierungsvertreter sollten davon absehen, auf vermeintliche deutsche Errungenschaften bei der Aufarbeitung für begangene Verbrechen zu verweisen. Man hat manchmal den Eindruck, dass Deutschland sich zwar für den Mord an sechs Millionen Juden, den Holocaust, verantwortlich fühlt, alle anderen von Nazideutschland begangenen Verbrechen aber nachhaltig verdrängt. Das ist natürlich kein Vorbild.

Aktivisten haben in der Vergangenheit immer wieder auf die wirtschaftlichen Interessen Deutschlands und anderer Industriestaaten in Kolumbien hingewiesen. Welche Bedeutung hat dieses Thema für die Friedensfrage?

Die große Mehrheit der Staaten ist gemeinhin daran interessiert, dass ihre internationale Wirtschaftskooperation ihnen ökonomische Vorteile bringen, in der Regel durch Vorzüge für ihre Unternehmen oder anderweitigen Interessen. Ich denke, dass sich auch jeder andere Mitgliedsstaat der Europäischen Union im Friedensprozess engagieren würde, um dadurch unternehmerische oder allgemeinwirtschaftliche Vorteile in Kolumbien zu haben. So läuft das eben im Kapitalismus und der liberalen Wirtschaft. Ich glaube aber auch, dass es zum jetzigen Zeitpunkt unabdingbar ist, dass ausländische Investitionen nach Kolumbien fließen, um die Implementierung des Friedensabkommens zu unterstützen. Drängend ist das vor allem bei der Landreform, der Schaffung von Alternativen für Drogenpflanzungen, für die Frage der politischen Beteiligung, der Auflösung des Paramilitarismus, für den Aufbau der Justiz und bei den Hilfen für die Opfer.

Dennoch bleiben die Widerstände in Kolumbien selbst. Sie haben wiederholt die ablehnende Haltung der Generalstaatsanwaltschaft gegenüber der Umsetzung des Friedensabkommens erwähnt.

Die Situation ist für die Staatsanwaltschaft heikel, weil sie sich darüber in Klaren ist, dass sie die übergroße Mehrheit der Verbrechen ungesühnt gelassen hat, sofern sie von staatlichen Akteuren oder Paramilitärs begangen wurden. Die Guerillaorganisationen wurden hingegen mit großem Elan verfolgt. So bestätigen Länderberichte des Internationalen Strafgerichtshofes zu Kolumbien, dass staatliche Akteure und Paramilitärs weitgehend straflos geblieben sind – anders als die Rebellen. Seit mit dem Friedensabkommen auch die Schaffung einer unabhängigen Sonderstaatsanwaltschaft zur Bekämpfung des Paramilitarismus beschlossen wurde, ist die Generalstaatsanwaltschaft dagegen öffentlich und auf privater Ebene Sturm gelaufen. Von dieser Seite wurde großer Druck ausgeübt, damit dieses Gremium nie eingerichtet wird. Das Friedensabkommen sieht vor, dass die Europäische Union den Prozess auf juristischer Ebene und vor allem in Bezug auf die Sondergerichtsbarkeit unterstützt, und zwar in Begleitung und Beratung. Hier könnte Deutschland eine führende Rolle spielen.

Sie haben schon erwähnt, dass die EU rund 600 Millionen Euro eingerichtet und Deutschland bilaterale Hilfen zugesagt hat. Ist das durchweg positiv zu bewerten?

Das muss man sich im Detail noch ansehen. Der Treuhandfonds der EU mit 600 Millionen Euro ist ein sogenannter verlorener Zuschuss, dass heißt, dieses Geld wird ohne Gegenleistung und Verpflichtung zur Umsetzung des Friedensabkommens verwendet.

Deutschland hat zudem Kredite in Höhe von 200 Millionen Euro über die KfW in Aussicht gestellt. Bislang ist noch nicht klar, ob es sich in Gänze um rückzahlungspflichtige Kredite handelt, wie hoch in diesem Fall die Zinsen sein würden und wie die weiteren Konditionen sind.

Das Wichtigste wäre nun, den Treuhandfonds der EU zu erhöhen. Mit 600 Millionen Euro von der gesamten Europäischen Union wird sich nicht genug bewegen lassen. Mit Blick auf die KfW hoffe ich, dass ein großer Teil dieses Geldes unmittelbar in Projekte der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit fließt. Kredite sollten zinsniedrig gehalten und langfristig ausgelegt sein. Anderenfalls bestünde die Gefahr, dass Kleinbauern und Kleinproduzenten sich diese Kredite nicht leisten können und sie nur der Großindustrie zugute kommen.

Herr Santiago, Sie haben den Friedensprozess als juristischer Berater der Farc-Verhandlungsdelegation begleitet. Ist mit dem Abkommen der Frieden erreicht?

Der Frieden wird herrschen, wenn das Abkommen vollständig umgesetzt ist. Die Unterschriften alleine schaffen keinen Frieden. Meiner Meinung nach werden vor allem die ersten eineinhalb Jahre wichtig sein. Frieden wird in Kolumbien einkehren, wenn die Ungleichheit zwischen Stadt und Land beendet ist. Wenn allen Bauern das Recht auf Boden zugestanden wird, vor allem den einfachen, armen Landarbeiterfamilien. In Kolumbien wird es Frieden geben, wenn der Paramilitarismus beseitigt ist und wenn der Staat die Menschenrechte aller Bürgerinnen und Bürger durchsetzt. Es wird Frieden geben, wenn die politisch Handelnden auf Gewalt verzichten und Oppositionelle nicht ermordet werden, nur weil sie am politischen Leben teilhaben wollten. Und der Frieden wird in Kolumbien Realität werden, wenn auch mit der Nationalen Befreiungsarmee (ELN) ein Friedensabkommen unterzeichnet und umgesetzt wird.

Aber für all dies ist das bereits erreichte Abkommen ein Meilenstein. Nun kommt es auf die Regierung an, die es guten Willens umsetzen muss.

Wenn Sie über diesen Artikel mitdiskutieren wollen, nutzen Sie bitte die Kommentarfunktion auf unserer Facebook-Seite oder folgen Sie einfach diesem Link