Bolivien: Oberstes Gericht hebt Urteil gegen Putsch-Präsidentin Jeanine Áñez auf

Urteil von 2022 im Fall "Staatsstreich II" nichtig. Unverzügliche Freilassung von Áñez angeordnet. Weiteres Verfahren liegt beim Parlament

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Jeanine Áñez, als sie 2022 in die Frauenhaftanstalt Miraflores gebracht wurde, wo das Urteil gegen sie im Fall „Staatsstreich II“ verlesen wurde
Jeanine Áñez, als sie 2022 in die Frauenhaftanstalt Miraflores gebracht wurde, wo das Urteil gegen sie im Fall „Staatsstreich II“ verlesen wurde

La Paz. Das Oberste Gericht Boliviens hat die zehnjährige Haftstrafe der ehemaligen De-facto-Präsidentin Jeanine Áñez aufgehoben und ihre sofortige Freilassung angeordnet. Die Richter haben damit das Urteil aus dem Jahr 2022 im Fall "Staatsstreich II" kassiert und für ungültig erklärt, da der zugrunde liegende Straftatbestand nachträglich geändert wurde. Damit sprach das Gericht die unverzügliche Freilassung Áñez aus. Die Eröffnung eines Prozesses liege in den Händen des Parlaments, hieß es.

Der Präsident des Obersten Gerichtshofs (TSJ), Romer Saucedo, teilte mit: "Das Urteil gegen sie (Jeanine Áñez) wurde aufgrund einiger Argumente, wie beispielsweise der Rückwirkung des Gesetzes, für nichtig erklärt." Grund dafür sei, so Saucedo, dass der Straftatbestand, aufgrund dessen Áñez verurteilt worden war, später geändert worden sei. Neben diesem Prozess sieht sich Áñez jedoch noch mit mindestens sieben weiteren Prozessen konfrontiert, unter anderem wegen Korruption und der Unterdrückung von Protesten gegen den Putsch gegen Evo Morales.

Jeanine Áñez, Ex-Senatorin der Region Beni, wurde im Kontext des Putsches gegen Ex-Präsident Evo Morales am 12. November 2019 De-facto-Präsidentin Boliviens und regierte das Land bis zum 7. November 2020. Áñez wurde im März 2021 vorläufig im Fall "Staatstreich I" festgenommen und schließlich 2022 wegen der illegalen Übernahme der Präsidentschaft zu zehn Jahren Haft verurteilt. Seit 2021 saß sie im Frauengefängnis Miraflores in La Paz.

Während des politischen Konflikts im Zuge der Präsidentschaftswahlen 2019 musste Morales das Präsidentenamt unter massivem Druck von Sicherheitskräften, gewaltsamen Protesten auf der Straße und Drohungen gegen ihn und seine Familie vorläufig aufgeben und zeitweilig ins Exil gehen. Die Proteste gegen Morales wurden von Vorwürfen des Wahlbetrugs begleitet und von rechten Akteuren verbreitet. Die Vorwürfe waren von Beginn an fragwürdig (amerika 21 berichtete) und stellten sich später als falsch heraus.

Zwei Tage nach dem erzwungenen Rücktritt von Präsident Morales übernahm die damalige Senatorin und stellvertretende Vizepräsidentin des Senats Jeanine Áñez erst den Vorsitz über diese Kammer und dann über die Präsidentschaft. Beide Amtsübernahmen fanden statt, ohne dass ein Quorum in der Kammer erreicht wurde und unter Ausschluss der Mehrheit der Parlamentarier, da die Abgeordneten der Partei Bewegung zum Sozialismus (MAS-IPSP), die die Mehrheit darstellten, nicht anwesend waren.

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In der De-facto-Präsidentschaft von Jeanine Áñez wurden Proteste von sozialen Bewegungen und Gewerkschaften sowie ein Generalstreik gegen diesen Putsch gewaltsam niedergeschlagen. Allein bei den beiden Massakern von Sicherheitskräften gegen indigene Demonstranten bei Senkata (La Paz) und Sacaba (Cochabamba) wurden 36 Menschen ermordet. In diesem Kontext kritisiert David Inca, der Vertreter der Opfer des Massakers von Senkata, das Urteil des TSJ und erklärt: "Die Entscheidung zeigt eine Voreingenommenheit zugunsten einer bestimmten Person und Ideologie, das Urteil entwertet die Opfer." Schon im November 2019 unterzeichnete die damalige De-facto-Präsidentin ein Dekret, das Militärs vor Verfolgung bei der Unterdrückung von Protesten schützte.

David Inca erinnerte daran, dass es unter Áñez zu "Massakern, Folter und Menschenrechtsverletzungen" kam, wie aus dem Bericht der Interamerikanischen Menschenrechtskommission (CIDH) hervorgeht. "Wo bleiben sie (die Opfer)? Ich drücke es hart aus, es sind Indigene, das Blut der Indigenen ist nichts wert. Wenn es aber potenziell das Blut eines rechten Politikers gewesen wäre, würden die Täter mit jedem Mittel verfolgt und verurteilt werden", erklärte Inca weiter.

Die Vereinigung der Opfer der Massaker von Sacaba und Senkata bezeichnete die Freilassung von Áñez als eine "Anpassung" der Justiz an die neue rechte Regierung. Die Entscheidung fällt zeitgleich mit der Amtsübernahme des rechtsgerichteten Rodrigo Paz, der am 8. November als Präsident des Andenstaats vereidigt wurde, nach seinem Sieg in der Stichwahl am 19. Oktober.

Das Urteil des Obersten Gerichts wurde in seiner Endfassung über das Bürgerportal veröffentlicht und von sieben der neun Richter unterzeichnet, Richter Primo Martínez Fuentes und die Richterin Norma Velasco Mosquera stimmten abweichend. Das Gericht revidiert damit seine eigene Entscheidung vom vergangenen September, als es einen Antrag der Verteidigung auf Freilassung noch abgelehnt hatte.