Venezuela / Politik

Oberstes Gericht klärt Modalitäten des Abwahlreferendums in Venezuela

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Der Oberste Gerichtshof Venezuelas hat bezüglich der Formalitäten des Abwahlreferendums gegen Präsident Nicolás Maduro entschieden
Der Oberste Gerichtshof Venezuelas hat bezüglich der Formalitäten des Abwahlreferendums gegen Präsident Nicolás Maduro entschieden

Caracas. Der Oberste Gerichtshof Venezuelas (TSJ) hat bezüglich der Formalitäten des Abwahlreferendums gegen Präsident Nicolás Maduro Klarheit geschaffen. Das Gericht verfügte, dass bei der Unterschriftensammlung ein Quorum von 20 Prozent der Stimmberechtigten in jedem der 23 Bundesstaaten sowie im Hauptstadtdistrikt erreicht werden muss, um eine Volksabstimmung zu erwirken. Das Oppositionsbündnis "Tisch der demokratischen Einheit" (MUD) hatte zuvor durchblicken lassen, dies nur in der Gesamtrechnung auf nationaler Ebene erreichen zu wollen.

Der TSJ bestätigt damit eine Verfügung des Nationalen Wahlrates (CNE). Die Wahlbehörde hatte die dreitägige Unterschriftensammlung auf den 26. bis 28. Oktober angesetzt und erklärt, dass die Unterschriftenzahl pro Bundesstaat maßgeblich ist. Werden pro Staat 20 Prozent der eingeschriebenen Wahlberechtigten erreicht, wird im ersten Quartal 2017 eine Abstimmung über den Verbleib Maduros im Amt stattfinden. Dieser Auslegung folgt das Gericht: "Wird in einer der Regionen des Landes dieser Prozentsatz nicht gesammelt, hat dies die Ungültigkeit des Referendums zur Abwahl des Präsidenten zur Folge", schreibt der TSJ in seinen Ausführungen.

Die Opposition will sich indes nicht an die Vorgaben von Wahlbehörde und Gerichtshof halten. MUD-Generalsekretär Jesús Torrealba bezeichnete die Auflage, die Unterschriften pro Bundesstaat zu sammeln, als "illegal". Der MUD werde das Quorum von 20 Prozent auf nationaler Ebene anstreben, sagte Torrealba. Damit bleibt das oppositionelle Parteienbündnis bei seiner Position, die Weisungen der zuständigen Behörden zu ignorieren und selbst die Bedingungen für das Referendum zu diktieren.

Unterstützung erhielt der MUD indes vom früheren Mitglied des Nationalen Wahlrates, Vicente Díaz. Der ehemalige Funktionär, der selbst der Opposition nahesteht, warf dem Obersten Gericht vor, die Verfassung im Interesse der Präsidenten auszulegen. Die Entscheidung diene nur dazu, die Opposition zu entmutigen, schrieb Díaz auf dem Kurznachrichtendienst Twitter.

Die Möglichkeit, jeden Amtsträger und jede Amtsträgerin nach der Hälfte der Amtszeit abzuwählen, ist in Venezuelas neuer Verfassung seit 1999 vorgesehen. Im Jahr 2004 kam ein solches Referendum gegen den damaligen Präsidenten Hugo Chávez zustande, dieser wurde jedoch in der Volksabstimmung deutlich im Amt bestätigt.

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