Kuba / Deutschland / USA / Wirtschaft

Neue Klagen gegen PayPal in Deutschland wegen Kuba-Blockade

Prozesse in Dortmund und Chemnitz. Online-Dienstleister kündigt Kunden nach Niederlage vor Gericht. Anwalt kritisiert Vorgehen und will weitermachen

paypal_kuba_cuba_kubanisch_cubanisch_blockade_gericht_urteil_rechtsstreit.jpg

"Konto eingeschränkt" – Diese Nachricht bekamen offenbar zahlreiche Nutzer, die Produkte aus Kuba angeboten haben
"Konto eingeschränkt" – Diese Nachricht bekamen offenbar zahlreiche Nutzer, die Produkte aus Kuba angeboten haben

Dortmund/Chemnitz. Der Streit um Kontosperrungen bei dem US-Dienstleister PayPal wegen des Verkaufs tatsächlicher oder vermeintlicher kubanischer Produkte in Deutschland wird vor immer mehr deutschen Gerichten ausgetragen. Nachdem ein entsprechender Fall vor dem Landgericht Dortmund verhandelt wird, erwirkte nun ein Händler vor dem Landgericht Chemnitz eine einstweilige Verfügung gegen die Europa-Zentrale des US-Konzerns. Zuvor hatte PayPal das Konto des Futtermittelanbieters gesperrt, weil dieser "kubanische Asseln" vertreibt, die er ebenfalls über PayPal abrechnete.

Die Rechtsstreitigkeiten zwischen deutschen Händlern und Paypal sind der vorläufige Höhepunkt jahrelanger Konflikte mit Kunden in Deutschland, die Produkte aus Kuba verkaufen. PayPal meint, dass es auch in Deutschland an US-amerikanisches Recht gebunden ist und damit auch die einschlägigen Gesetze gegen Kuba – Trading with the Enemy Act (1963), Torricelli Act (1992) und Helms Burton Act (1996) – umgesetzt werden müssen. Der Online-Dienstleister hatte vor diesem Hintergrund mehrfach Konten gesperrt. Meist endeten die Konflikte aber in Vergleichen. Dabei verpflichtete PayPal Europe die Betroffenen oder ihre Anwälte in mehreren Fällen schriftlich, die jeweiligen Konflikte und Vereinbarungen nicht öffentlich zu machen.

In den aktuellen Fällen ist das nun anders. In Dortmund hat sich ein Ticketanbieter bereits erfolgreich gegen die Kontosperrungen gewehrt. PayPal wurde verboten, dem deutschen Unternehmen mit Verweis auf US-amerikanische Blockadegesetze Konten zu sperren, auch wenn bei den Geschäften über PayPal die Begriffe "Kuba", "Cuba", "kubanisch" oder "cubanisch" vorkommen. Der Konzern änderte daraufhin die Strategie und kündigte dem Kunden ordentlich. Dieses Vorgehen war zunächst erfolgreich: Das Landgericht Dortmund gab dem Online-Dienstleister Recht. Der Ticketanbieter schließt indes nicht aus, das Verfahren in der Hauptsache fortzusetzen.

Skurriler gestaltet sich ein weiterer Fall vor dem Landgericht Chemnitz. Dort wehrt sich ein Futtermittelvertrieb gegen die Kontosperrung wegen des Verkaufs der Insekten "kubanische Asseln". Die Kontosperrung durch PayPal ist absurd, weil die Futtertiere nur im sogenannten Trivialnamen nach dem Karibikstaat benannt sind, tatsächlich aber nichts mit Kuba zu tun haben. Auf einen entsprechenden Hinweis der Kunden reagierte das US-Unternehmen jedoch nicht. "PayPal hat anscheinend die Angewohnheit, lästigen Fragen auszuweichen bzw. sie auszusitzen, bis dem Beschwerdeführer die Luft ausgeht", hieß es von dem deutschen Unternehmen auf Anfrage. Etliche Mails, auch ein Schreiben per Post, an PayPal seien unbeantwortet geblieben. Nun wird auch dieser Streit vor Gericht ausgetragen.

Der mit den Fällen betraute Anwalt, Andreas Eberl, will trotz der Kündigung in Dortmund weitermachen. "Die Entscheidung des Landgerichts Dortmund, dass die Kündigung wirksam sei, halten wir für falsch", sagte er. Vor allem, da in dem dortigen Fall ganz offensichtlich die Kündigung im Zusammenhang mit der Anwendung des Kuba-Embargos stattfand, so Eberl weiter: "Die Kündigung wurde im Schriftsatz der Gegenseite im Austausch über die Kontosperrung ausgesprochen."

Ob dies in Chemnitz auch so gesehen wird, muss sich herausstellen. Der Jurist geht davon aus, dass PayPal nach der Niederlage in Dortmund auch im sächsischen Fall den Vertrag kündigen wird. "Nach unserer Meinung stellt dies einen klaren Verstoß gegen die Unanwendbarkeit des Kuba-Embargos dar", fügte er gegenüber amerika21 an, "da ganz offensichtlich jeder deutsche Händler, der sich nicht an die US-Sanktionsgesetze hält, gekündigt wird."