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Bolivien: Die Außenpolitik der Putschisten

Leitartikel der mexikanischen Tageszeitung La jornada zum Konflikt mit der De-facto-Regierung in Bolivien um das Botschaftsasyl

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Mexikos Botschaft in La Paz wird von Soldaten, Polizisten und Geheimdienstagenten der Putschregierung belagert
Mexikos Botschaft in La Paz wird von Soldaten, Polizisten und Geheimdienstagenten der Putschregierung belagert

Mexiko-Stadt/La Paz. Seit das neue bolivianische Regime, das formal von Jeanine Áñez angeführt wird, durch einen Staatsstreich eingesetzt wurde, ist deutlich geworden, dass eine ihrer vorrangigen Aufgaben die Zerschlagung der Bündnisse sein würde, die der abgesetzte Präsident Evo Morales eingegangen war; und damit die Unterordnung Boliviens unter die Außenpolitik der USA für Lateinamerika und die Demontage der regionalen Strukturen, die während des Zyklus‘ der progressiven südamerikanischen Regierungen geschaffen wurden, besonders der Gemeinschaft der lateinamerikanischen und karibischen Staaten (Celac), der Union südamerikanischer Nationen (Unasur) und selbstverständlich der Bolivarischen Allianz für Amerika (Alba).

Paradoxerweise war unser Land, das nicht zu Unasur und Alba gehört, das erste, mit dem sich das Putsch-Regime anlegte. Grund war die souveräne Entscheidung Mexikos, Morales, seinem Vizepräsidenten Álvaro García Linera und weiteren Funktionären der gestürzten Regierung politisches Asyl anzubieten und zu gewähren.

Von dem Moment an, als der abgesetzte Präsident in Mexiko ankam, verlangten die De-facto-Autoritäten von der mexikanischen Regierung ständig, Evo Morales zum Schweigen zu bringen und ihn einem Regime der Überwachung und Zensur zu unterwerfen. Dabei beriefen sie sich auf den alten Vertrag über politisches Asyl von Montevideo (1939), der weder von unserem Land unterzeichnet noch von Bolivien ratifiziert wurde.

Diese Forderung, die im Gegensatz zur gültigen und anzuwendenden Rechtsprechung, zur nationalen Verfassung und zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte steht, wurde in aggressivem Ton von verschiedenen Funktionären und Unterstützern des Putsches wiederholt, bis Morales das Staatsgebiet verließ, um sich in Argentinien niederzulassen.

Der bilaterale Konflikt bleibt dennoch bestehen, denn das bolivianische Regime hat sich mehrmals geweigert, den ehemaligen Funktionären und den Mitgliedern der Bewegung zum Sozialismus (Movimiento al Socialismo, MAS), die sich seit dem Putsch in der mexikanischen Botschaft in La Paz aufhalten und die Mexiko als Asylsuchende anerkennt, freies Geleit zuzusichern.

Der regierende Putschismus missachtet so das Grundprinzip des Asyls, wonach die Entscheidung über Asyl unabhängig von den Rechtsansprüchen des Herkunftslandes des Empfängers dieser humanitären Maßnahme ausschließlich von dem Staat getroffen wird, der es gewährt.

Die Lage in der diplomatischen Vertretung und in ihrer Residenz hat sich aufgrund der regelrechten Belagerung durch die Polizei, die das Regime um sie herum aufgebaut hat, sowie der Schikanen und Einschüchterungen unseres diplomatischen Personals verschärft. Dies sind Handlungen, die eine eindeutige Geste der Feindseligkeit darstellen, zudem gefährlich sind und gegen das Wiener Übereinkommen über den Status von Botschaften und diplomatischen Vertretungen verstoßen. Angesichts dieser besorgniserregenden Umstände hat das Außenministerium eine Beschwerde bei der Organisation Amerikanischer Staaten eingereicht.

Die oben genannte Schikanierung ruft Ereignisse ins Gedächtnis zurück wie die bedrohliche militärische Belagerung der mexikanischen Botschaft in Santiago de Chile nach dem Militärputsch von 1973; oder an die mehr als drei Jahre, die der argentinische Ex-Präsident Héctor José Cámpora in unserer Vertretung in Buenos Aires verblieb, weil ihm die Ausreise als Asylsuchender durch die Militärkommandanten, die im März 1976 durch einen Putsch die Macht in Argentinien übernommen hatten, verweigert wurde.

Es bleibt zu hoffen, dass die internationale Gemeinschaft den bolivianischen Machthabern deutlich macht, dass ihr Verhalten unannehmbar, illegal und gefährlich ist und sie ihre ungerechtfertigte Feindseligkeit gegenüber Mexiko schnellstens beenden sollen.

Leitartikel  der Print-Ausgabe vom 24. Dezember 2019

Anm. d. Red. A21: Am Freitag, 27. Dezember, hat Mexikos Regierung beim Internationalen Gerichtshof der Vereinten Nationen Klage gegen Boliviens De-facto-Regierung "wegen Verletzung der diplomatischen Pflichten" eingereicht, um die Sicherheit ihrer Botschaft in La Paz zu gewährleisten. Vorausgegangen war der Aufmarsch von 90 Angehörigen der Sicherheitskräfte rund um die Botschaft und der Einsatz von Militärdrohnen Anfang vergangener Woche.