Kuba / Politik

Kubas neue Verfassung tritt am 10. April in Kraft

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Parlamentspräsident Esteban Lázo Hernández (rechts in der Mitte) bei der Videokonferenz
Parlamentspräsident Esteban Lázo Hernández (rechts in der Mitte) bei der Videokonferenz

Havanna. Kubas neue Verfassung wird am kommenden 10. April offiziell proklamiert. Dies gab Parlamentspräsident Esteban Lázo Hernández bekannt. In einer Videokonferenz mit Abgeordneten aus verschiedenen Provinzen stellte Lazo zudem einige der durch die Reform notwendigen Gesetzesänderungen vor, die derzeit diskutiert werden. Zusätzlich zu der regionalen Debatte über die neuen Regelungen, an der Abgeordnete und Vertreter der Bevölkerung teilnehmen, werden deren Inhalte auf der Webseite der Nationalversammlung verfügbar sein, damit die Bürger sie studieren und mit ihren Meinungen an der Debatte teilnehmen können.

Als erstes sollen demnach die Regeln über die Verwendung der nationalen Symbole wie Flagge, Hymne und Wappen der Republik aktualisiert werden. Das bisherige Reglement stammt aus dem Jahr 1982 und soll an verschiedenen Stellen gelockert werden, was künftig eine "flexiblere Nutzung" der Staatsinsignien erlaubt, allerdings "immer mit dem gebotenen Respekt". Darüber hinaus ist auch eine baldige Neuregelung der Fischereigesetze geplant.

Am 24. Februar fand das Referendum statt, bei dem 86,8 Prozent der Wähler die neue Verfassung des Landes an der Urne ratifizierten. Die Wahlbeteiligung lag laut dem amtlichen Endergebnis bei 90,1 Prozent. Nach Inkrafttreten der neuen Verfassung muss gemäß deren Schlussbestimmungen innerhalb von sechs Monaten ein neues Wahlgesetz verabschiedet werden, welches den geänderten Strukturen Rechnung trägt.

Die im Vorfeld heiß diskutierte Frage über die Einführung der "Ehe für alle" soll innerhalb von zwei Jahren nach weiteren Diskussionen in der Bevölkerung und einer Volksabstimmung im Rahmen des Familiengesetzes geregelt werden. In der Verfassung von 1976 war die Ehe noch als "freiwilliger Bund zwischen einem Mann und einer Frau" festgeschrieben. Die neue Verfassung enthält keine nähere Definition mehr. In Artikel 82 heißt es: "Die Ehe ist eine soziale und rechtliche Institution. Sie ist eine der Formen der Organisation der Familien. Sie basiert auf der freien Zustimmung und auf der Gleichheit der Verpflichtungen und der Rechte der Ehepartner. Das Gesetz bestimmt die Form, wie sie sich konstituiert und die Rechtswirkungen. Rechtlich anerkannt wird zudem die stabile und einzigartige Verbindung, die faktisch ein Projekt des gemeinsamen Lebens bildet, das unter den vom Gesetz vorgesehenen Bedingungen und Umständen die Rechte und Pflichten erzeugt, die dieses bietet."