Blockade gegen Kuba: USA verhängen Einreiseverbot gegen spanischen Unternehmer

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Soll für ihre Präsenz in Kuba abgestraft werden: Die spanische Kette Meliá Hotels International
Soll für ihre Präsenz in Kuba abgestraft werden: Die spanische Kette Meliá Hotels International

Washington/Madrid. Dem Generaldirektor und Vizepräsidenten von Meliá Hotels International S.A., Gabriel Escarrer, wird die Einreise in die USA verwehrt. Dies berichteten Medien in Spanien vergangene Woche erstmals. Mélia ist die größte spanische Hotelkette und betreibt auf der Basis von Joint Ventures seit 30 Jahren zahlreiche Anlagen in Kuba.

Das Unternehmen bestätigte unterdessen, Escarrer habe bereits im Oktober 2019 ein Schreiben des US-Außenministeriums erhalten, dass er gemäß Titel IV des Helms-Burton-Gesetzes von der Einreise in die USA ausgeschlossen wird, wenn das Unternehmen bestimmte Bedingungen der USA bezüglich seiner Geschäftsinteressen in Kuba nicht erfüllen würde.

Titel IV des Helms-Burton-Gesetzes, auch bekannt als das Libertad-Gesetz, erlaubt es dem US-Außenminister, jedem Nicht-Staatsbürger die Einreise in die USA zu verweigern, wenn er meint, dass dieser mit beschlagnahmtem Eigentum in Kuba handelt, auf das ein US-Staatsbürger Anspruch erhebt.

Aus der Erklärung von Meliá geht auch hervor, dass mehr als 50 weitere Unternehmen ähnliche Drohbriefe der US-Regierung bezüglich ihres wirtschaftlichen Engagements in Kuba erhalten haben.

In der am 5. Februar 2020 veröffentlichten Stellungnahme kritisiert der Tourismuskonzern das Helms-Burton-Gesetz. Es verletze grundlegende Prinzipien des Völkerrechts. Man werde die Unterstützung der Europäischen Union und der spanischen Regierung bei der Anfechtung der Entscheidung des US-Außenministeriums vor Gericht suchen.

Meliá bezieht sich hierbei implizit auf das "Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit" der EU mit Kuba sowie die Verordnung Nr. 2271/96 (Anti-Blocking-Resolution) der Europäischen Kommission. Letztere war 1996 kurz nach Start des Helms-Burton-Gesetzes der USA verabschiedet worden, um Unternehmen und Pesonen in der Union vor den Strafmaßnahmen der USA zu schützen. Die US-Präsidenten hatten bislang die beiden Gesetzesbereiche Titel III und IV ausgesetzt, um Streit mit den europäischen Partnern zu vermeiden. Präsident Donald Trump setzte sie im Mai 2019 in Kraft.

Der Botschafter der EU in Kuba, Alberto Navarro, erklärte, ihm sei bekannt, dass 14 Vorstandsmitglieder von Meliá und ihre Familien von den USA mit Sanktionen belegt seien. "Wir lehnen dies strikt ab", sagte Navarro gegenüber der Nachrichtenagentur AP und fügte hinzu, die Union prüfe Maßnahmen zum "Schutz ihrer Bürger und Unternehmer". Das spanische Außenministerium betonte in einer Stellungnahme, die EU und alle Mitgliedsstaaten hätten mehrfach ihren Widerstand gegen die Reaktivierung des Helms-Burton-Gesetzes zum Ausdruck gebracht.

Laut Meliá argumentiert die US-Regierung, dass zwei Hotels des Unternehmens auf einem Grundstück liegen, das Ende der 1950er Jahre der Familie des kubanischen Großgrundbesitzers und Unternehmers Rafael Lucas Sánchez Hill enteignet wurde. Bereits 2019 hatten spanische Gerichte die Ansprüche der Familie auf das Land zurückgewiesen.