Amnestiegesetz in Venezuela verabschiedet

Regierung spricht von Versöhnung. Menschenrechtsorganisationen kritisieren eingeschränkten Geltungsbereich. 379 Gefangene sollen schnell entlassen werden

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Die Abgeordneten des venezolanischen Parlaments stimmten geschlossen für das Amnestiegesetz
Die Abgeordneten des venezolanischen Parlaments stimmten geschlossen für das Amnestiegesetz

Caracas. In Venezuela hat das Parlament am Donnerstagabend das Amnestiegesetz verabschiedet. Es deckt insgesamt 13 spezifische Ereignisse zwischen 1999 und 2026 ab, darunter den gescheiterten Putsch gegen Hugo Chávez 2002, die oppositionellen Proteste 2014 und 2017 sowie die kurzzeitigen Unruhen nach der Präsidentschaftswahl 2024.

Interimspräsidentin Delcy Rodríguez unterzeichnete das Gesetz umgehend. "Ihr bringt Hoffnung für Venezuela", begrüßte sie die Abgeordneten, die ihr das Gesetz zur Unterschrift vorlegten. Durch die am Freitag erfolgte Veröffentlichung im Amtsblatt tritt es direkt in Kraft. Wenngleich die Regierungsfraktion alleine über die notwendige Mehrheit verfügt hätte, um das Gesetz alleine zu verabschieden, fiel die Entscheidung einstimmig.

"Das Gesetz ist nicht perfekt", erklärte die Abgeordnete Nora Bracho von der Oppositionspartei Un Nuevo Tiempo (Eine neue Zeit). "Aber es stellt einen Fortschritt für die Versöhnung in Venezuela dar", so Bracho. Um die Umsetzung zu begleiten, richtete das Parlament eine spezielle Kommission ein.

Allerdings gilt die Amnestie nicht für alle Delikte. Neben Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen, Mord, Drogenhandel und Korruption ist auch die Unterstützung von Militärinterventionen gegen Venezuela nicht abgedeckt. Damit dürfte etwa die Oppositionsführerin María Corina Machado außen vor bleiben, da sie sich wiederholt für eine US-Intervention ausgesprochen hat. Auch aufgrund des Vorwurfs der Rebellion inhaftierte Militärs sind von der Amnestie ausdrücklich ausgeschlossen.

Zivilgesellschaftliche Gruppen übten vor allem an der beschränkten Reichweite Kritik. "Prinzipiell ist das Amnestiegesetz ein wichtiger Schritt nach vorne", erklärte Ana Barrios von der linken Menschenrechtsorganisation Surgentes gegenüber amerika21. Doch habe es auch über die in dem Gesetz genannten Ereignisse hinaus Repression gegeben.

Diese beträfen etwa "Arbeiterinnen und Arbeiter, die ihre Arbeitsrechte verteidigen wollten oder Fälle von Bäuerinnen und Bauern, die strafrechtlich verfolgt wurden, weil sie ihr Recht auf Land einforderten." Zudem fehlten "Garantien der Nichtwiederholung". So sei eine Amnestie unvollständig, "wenn das rechtliche Gerüst intakt bleibt, das staatliche Repression ermöglicht hat", so Barrios. "Anklagepunkte wie Aufstachelung zum Hass, Terrorismus oder Landesverrat werden sehr willkürlich angewendet." 

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Die Nichtregierungsorganisation Foro Penal warnte in dem Zusammenhang, dass auch künftig Repression drohe. Andere Menschenrechtsorganisationen wie Provea äußerten sich ähnlich. Zudem fehle in dem Gesetz das Thema der administrativ verhängten Antrittsverbote gegen viele Oppositionspolitiker:innen, erklärte deren Gesamtkoordinator Óscar Murillo. Provea fordert außerdem "die vollständige, bedingungslose und unverzügliche Freilassung aller Personen, die aus politischen Gründen willkürlich inhaftiert wurden".

In einigen Kritikpunkten kam die Regierung ihren Kritiker:innen entgegen. Delcy Rodríguez bat nach der Verabschiedung des Gesetzes darum, auch Fälle zu prüfen, die darin nicht erwähnt werden. Ihr Bruder, der Parlamentsvorsitzende Jorge Rodríguez, stellte zudem eine Reform des "Gesetzes gegen Hass" in Aussicht. Laut Menschenrechtsorganisationen wird mit diesem Gesetz häufig ein willkürliches rechtliches Vorgehen begründet. Es stimme, "dass es Situationen gab, in denen das Gesetz gegen Hass schlecht angewendet wurde", räumte Rodríguez während der Parlamentsdebatte ein.

In der vorangegangenen Sitzung letzte Woche hatte sich das Parlament noch nicht abschließend auf den genauen Text einigen können (amerika21 berichtete). Die Abgeordneten der Regierungspartei PSUV (Vereinte Sozialistische Partei Venezuelas) forderten, Begünstigte der Amnestie müssten sich zu den ihnen jeweils vorgeworfenen Delikten bekennen, auch wenn keine Verurteilung vorläge. Oppositionelle Parlamentarier:innen lehnten dies ab und verwiesen auf die Unschuldsvermutung.

Der entsprechende Passus bleibt zwar auch in der nun verabschiedeten Fassung enthalten, dennoch konnten die oppositionellen Abgeordneten einige Änderungen durchsetzen. So dürfen etwa exilierte Venezolaner:innen die Amnestieregelung über einen Bevollmächtigten beantragen.

Am Samstagnachmittag (Ortszeit) kündigte der Vorsitzende der zuständigen Parlamentskommission, Jorge Arreaza von der Regierungspartei PSUV, die zeitnahe Freilassung der ersten 379 Gefangenen nach Inkrafttreten des Amnestiegesetzes an.

Unabhängig vom Amnestiegesetz ließen die Behörden seit dem 8. Januar bereits Hunderte willkürlich inhaftierte Personen frei. Foro Penal zählt zwischen dem 8. Januar und dem 10. Februar 448 freigelassene Personen, die Regierung beziffert die Zahl auf mehr als 900 seit Ende vergangenen Jahres. Laut Foro Penal befinden sich noch immer 644 politische Gefangene in Haft. Seit Wochen versammeln sich Angehörige vor verschiedenen Haftanstalten, um die Freiheit der Inhaftierten zu fordern.