Santa Tecla/San Salvador. Bei einem Haftprüfungstermin vor dem Zweiten Untersuchungsgericht in Santa Tecla am 29. Oktober 2025 hat die Richterin für Alejandro Henríquez und José Ángel Pérez weitere Untersuchungshaft angeordnet. Haftersatzmaßnahmen oder Freilassung auf Kaution lehnte sie ab. Die Verteidigung will Berufung gegen die Entscheidung einlegen.
Beide Angeklagte wurden im Zusammenhang mit einer Demonstration am 12. und 13. Mai 2025 verhaftet. Damals veranstalteten Mitglieder der Genossenschaft El Bosque eine Mahnwache vor dem Einkaufszentrum Las Piletas und der Wohnsiedlung Los Sueños, wo Präsident Nayib Bukele lebt, um den Staatschef um Hilfe bei der Aufhebung einer Räumungsanordnung für 300 Bewohner:innen dieser Gemeinde zu bitten. Bei dieser Versammlung wurde Ángel Pérez festgenommen, während er sich mit Beamt:innen der Nationalen Zivilpolizei (PNC) und der Einheit zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung (UMO) verbal stritt. Andere Bewohner:innen versuchten, die Festnahme zu verhindern, wie aus der Übertragung von Radio Bálsamo TV hervorgeht. Einen Tag später wurde die Festnahme des Anwalts Alejandro Henríquez vor dem Gebäude der Organisation Ecos, für die er arbeitete, im Stadtteil Miramonte in San Salvador gemeldet.
Die beiden Angeklagten sind von der Staatsanwaltschaft wegen aggressiven Widerstands und öffentlicher Unruhestiftung angeklagt. Am 30. Mai 2025 ordnete das Erste Friedensgericht von Santa Tecla, einer Stadt vor den Toren der Hauptstadt San Salvador, Untersuchungshaft an. Beide befinden sich in der Haftanstalt La Esperanza, bekannt als "Mariona". Im September 2025 beschloss das Gericht, die Ermittlungsphase der Generalstaatsanwaltschaft bis Dezember 2025 zu verlängern.
Zahlreiche Menschenrechtsorganisationen wie das Washington Office for Latin America WOLA und auch die UN-Sonderberichterstatterin für Menschenrechtsverteidiger:innen Mary Lawlor hatten im Vorfeld der Anhörung die Freilassung der beiden Männer gefordert. Amnesty International hat beide zu politischen Gefangenen erklärt und stellt fest: "Die Verfolgung von Menschenrechtsaktivist:innen in El Salvador zielt darauf ab, Angst zu schüren und diejenigen zum Schweigen zu bringen, die das Land schützen und Gerechtigkeit fordern. Die Verteidigung von Rechten ist kein Verbrechen. Die Kriminalisierung muss sofort aufhören."
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Auch Human Rights Watch hat die Unterlagen und zahlreichen Posts und Videos in sozialen Netzwerken von der Demonstration im Mai untersucht und festgestellt, dass die Vorwürfe gegen die beiden Männer aus ihrer Sicht unbegründet sind.
Die Umweltschutzorganisation Ecos, für die Alejandro Henríquez tätig war, hat im September 2025 angekündigt, die Arbeit einzustellen aufgrund von zunehmender Repression gegen ihre Mitarbeiter:innen und der Einschränkungen durch das Gesetz über ausländische Agent:innen.
Damit verlängert Ecos die lange Liste von Organisationen der Zivilgesellschaft, die 2025 das Land aufgrund der Repression verlassen haben oder schließen mussten, wie z.B. Cristosal, El Faro, Gatoencerrado, FESPAD. Am Montag gab die deutsche Heinrich-Böll-Stiftung, die der Partei Bündnis 90/die Grünen nahesteht, die Verlegung ihres Sitzes für Mittelamerika von El Salvador nach Guatemala bekannt. Als Begründung wurde politische Verfolgung und Kriminalisierung angeführt. Die Stiftung hatte 30 Jahre lang ihre Aktivitäten für die Region aus El Salvador koordiniert.
Der Ausnahmezustand, der seit März 2022 anhält und am 29. Oktober zum 44. Mal verlängert wurde, und die damit verbundenen drastischen Strafrechtsverschärfungen dienen der Regierung El Salvadors nach Auffassung von Menschenrechtsorganisationen zunehmend als Waffe, um die Zivilgesellschaft und Menschenrechtsverteidiger:innen zum Schweigen zu bringen. Das Recht, politische Rechte zu verteidigen, sei außer Kraft gesetzt. Kritiker:innen können jederzeit willkürlich, ohne Haftbefehl oder Begründung und ohne Rechtsmittel in Haft genommen werden. Die Untersuchungshaft, ohne Kontakt zur Außenwelt oder zu Rechtsanwält:innen, ist für die Dauer von bis zu vier Jahren möglich, erst dann muss eine Gerichtsverhandlung stattfinden. Sie werden in Haftanstalten untergebracht, deren Zustände von Beobachter:innen als menschenunwürdig und als grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung und Bestrafung beschrieben werden.

