Buenos Aires. Im Fall der Ermittlungen gegen die ehemalige Präsidentin Cristina Fernández de Kirchner (2007-2015) hat der zuständige Bundesrichter, Sebastián Casanello, entschieden, dass bisher nicht ausreichend Beweise vorliegen, um Kirchner anzuklagen. Gleichzeitig ordnete er an, dass in weitere Richtungen nach Beweisen gesucht werden müsse. Der jetzigen Senatorin und einem ihr nahestehenden Kreis von Politikern und Unternehmern wird unter anderem Geldwäsche und Korruption vorgeworfen.
Casanello sieht noch immer die Möglichkeit, ausreichend belastbares Material für eine Verurteilung zu finden. Aus diesem Grund hat er die Ermittlungen bisher auch noch nicht eingestellt. Im September hatte Kirchner selbst vor dem Richter ausgesagt, aber auch dabei scheint es zu keinen weiteren haltbaren Erkenntnissen gekommen zu sein.
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Die Abgeordnete Laura Alonso der Partei PRO des Regierungsbündnisses Cambiemos, die von Präsident Mauricio Macri im Jahr 2015 zur Leiterin der Anti-Korruptionsbehörde (OA) berufen wurde, forderte die Staatsanwaltschaft und Richter Casanello auf, "den Fokus der Ermittlungen" zu verändern. Man akzeptiere, dass es bisher noch nicht genügend belastendes Material gebe, müsse aber weiter suchen und Kirchner als den Kopf der kriminellen Vereinigung sehen.
Die Ermittlungen zur "Ruta del Dinero K" (etwa: Weg des Kirchner-Geldes) wie das gesamte Verfahren werden von vielen Seiten stark kritisiert und als politische Verfolgung bezeichnet. In den vergangenen Monaten kam es zu Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmungen und Verhaftungen. Der Unternehmer Lázaro Baéz ist eine der Hauptfiguren, er sitzt bereits seit 2016 in Untersuchungshaft, Ende Oktober begann der Prozess gegen ihn und andere Beschuldigte. Der zuständige Richter hatte sich geweigert, Senatorin Kirchner zur Untersuchung vorzuladen, obwohl Staatsanwalt Guillermo Marijuan und die OA wiederholt darum gebeten hatten.