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Oberstes Gericht in Chile: Indigene Gemeinden müssen zu Lithiumprojekt befragt werden

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In riesigen Wasserbecken (jedes einzelne bis zu 20-mal so groß wie ein Fußballfeld) wird Lithiumcarbonat-haltiges Wasser aus der Erde gepumpt
In riesigen Wasserbecken (jedes einzelne bis zu 20-mal so groß wie ein Fußballfeld) wird Lithiumcarbonat-haltiges Wasser aus der Erde gepumpt

Atacama. Der chilenische Dienst für Umweltbewertungen (SEA) hat seine Zusage für das Lithiumförderprojekt in der Region Atacama zurückgezogen und ein Konsultationsverfahren der betroffenen indigenen Gemeinden angeordnet. Der Schritt erfolgte als Reaktion auf eine erfolgreiche Klage verschiedener Gruppen und Organisationen vor dem Obersten Gericht des Landes.

Chile ist derzeit nach Australien und vor Bolivien der zweitgrößte Lithiumproduzent der Welt. Der Rohstoff Lithiumkarbonat, dessen Nachfrage weltweit steigt, ist wichtiger Bestandteil der Batterien von Elektronikgeräten oder elektrischen Transportmitteln. 

Das Projekt "Salzproduktion Maricunga", betrieben von Simco SpA, soll im Norden Chiles große Mengen Lithium fördern. Das Unternehmen ist in Besitz von chilenischem und taiwanesischem Kapital und plante jährlich 5.700 Tonnen Lithiumkarbonat, 9.100 Tonnen Lithiumhydroxid und 38.900 Tonnen des Nebenprodukts Kaliumchlorid zu fördern. In der Registrierungsakte des Vorhabens sind 24 Jahre Förderungsdauer vorgesehen, in 170 Kilometer Entfernung von der Stadt Copiapó.

Seit der Zusage im Juni 2018 ist die Förderung von Protesten begleitet, über die Zukunft des Unternehmens wurde lange vor Gericht gestritten. Das 2.202 Hektar umfassende Projekt stößt bei Umweltverbänden und indigenen Gemeinden auf großen Widerstand. Mit der Entscheidung des Obersten Gerichts im Februar musste der SEA seine Zustimmung zurückziehen. Es endet ein Rechtsstreit, der vor dem Berufungsgericht in Santiago begonnen hatte.

Die bereits erfolgte Umweltverträglichkeitsprüfung wurde auf den Stand von August 2020 zurückgesetzt, bevor die Zusage zu dem Projekt erfolgte. Eine Befragung aller betroffenen indigenen Gruppen und Gemeinden muss durchgeführt werden, darunter unter anderem die indigene Gruppe der Colla.

Anwalt Hugo Castro, der den Fall vor Gericht vertrat, kommentierte: "Der Dienst für Umweltbewertungen muss die Umweltverträglichkeitsprüfung zurückdatieren, die Fristen aussetzen und die schon vorgenommene Bewertunng annulieren. So können die Gemeinden sowohl an der Konsultation teilnehmen als auch das neue Ergebnis abwarten. Dies ist eine Errungenschaft von großer Bedeutung, denn seit der Einrichtung der Umweltgerichte vor einem Jahrzehnt wurde ein solcher Prozess nur in wenigen Fällen neu aufgenommen."