La Paz. Der Präsident des Senats von Boliviern, Andrónico Rodríguez von der Partei "Bewegung zum Sozialismus" (MAS), klagt gegen Jeanine Áñez wegen widerrechtlicher Aneignung von Regierungsfunktionen. Die Klage richtet sich gegen die verfassungswidrige Übernahme der Senatspräsidentschaft im November 2019.
Áñez ernannte sich selbst zur Präsidentin des Senats und daraufhin auch zum Staatsoberhaupt Boliviens. Rodríguez erklärt diesbezüglich, dass "Áñez' einzige Aufgabe darin bestand, eine Senatssitzung auszurufen, welche eine neue Präsidentschaft bestimmt". Er führt weiter aus, dass "weder die politische Verfassung des Staates noch die allgemeine Geschäftsordnung des Senats das Verfahren erlaubt, das sie angewendet hat".
Nach Artikel 35 Abs. 2 der Geschäftsordnung wird der Vorsitz des Senats von der Koalition bzw. der Partei mit der Mehrheit, zu diesem Zeitpunkt die Regierungspartei MAS, gestellt. Somit hätte der Vorsitz einem Mitglied der MAS zugestanden.
Die in diesem Fall für die Untersuchung zuständigen Abgeordneten wollen auch andere bei der unrechtmäßigen Selbsternennung beteiligten Personen zur Verantwortung ziehen. Laut Rodríguez werden diese bezüglich ihrer Beteiligung "untersucht und eventuell ebenso angeklagt".
Áñez befindet sich momentan wegen ihrer Verantwortung beim Staatsstreich im November 2019 in Untersuchungshaft in La Paz. Zwei ehemaligen Ministern, einigen ehemaligen hochrangingen Offizieren des Militärs und ihr werden im Kontext der Anklage im Fall "Staatsstreich" Verschwörung, Aufruhr und Terrorismus zu Last gelegt (amerika21 berichtete).
Diese Klage umfasst mehrere Punkte. Die Generalstaatsanwaltschaft entschied über eine Anklage bezüglich der Massaker in Senkata und Sacaba. Darin wird Áñez für das gewalttätige Vorgehen des Militärs und der Polizei, durch das mehrere Personen verstarben, verantwortlich gemacht. Die Klage wurde nun vorerst abgelehnt, da sie Mängel aufweise, die nicht innerhalb der gesetzten Frist korrigiert wurden. In Sacaba reagierten Bürger:innen darauf am Mittwoch mit Protesten. Die Kläger:innen bearbeiten die Anmerkungen der Behörde und werden die Klage wieder aufnehmen.
"Wir waren überrascht, und wir müssen den Fall wieder aufgreifen, wir sind bereits morgen früh in den Justizausschuss vorgeladen worden, um diese Antwort der Generalstaatsanwaltschaft zu analysieren, und wir sind sicher, dass wir weitere Argumente vorbringen werden, um sie [die Anklage] erneut vorzulegen", erklärte Richard Muchía, einer der Kläger und Abgeordneter der MAS.
Zudem legte Justizminister Iván Lima weitere Anklagepunkte vor. Diese umfassen unter anderem die Verletzung der freien Meinungsäußerung, die Rückzahlung von Krediten an den Internationalen Währungsfond ohne gesetzliche Grundlage und das Verhindern der Rückkehr von Bolivianer:innen ins Land an der Grenze zu Chile. In diesen Fällen verlängerte die Staatsanwaltschaft die Untersuchungsfrist um weitere 20 Tage.
Des Weiteren beschloss die Justizbehörde, Bankkonten von Áñez und von zwei ihrer ehemaligen Minister, Álvaro Coimbra und Rodrigo Guzmán, einzufrieren. Coimbra und Guzmán sind ebenso im Fall "Staatsstreich" angeklagt und befinden sich in Untersuchungshaft.
Ein weiterer jetzt im Raum stehender Vorwurf gegen Áñez ist die Veruntreuung von 1,2 Millionen US-Dollar. Diese Summe entzog sie laut einem Staatsbeamten einem Fonds für die Ölförderung, um diese für das Auffangen der Folgen der Covid-19-Pandemie einzusetzen. Weitere Details werden nun geprüft.
Nach Auffassung von Ex-Präsident Evo Morales und seinem ehemaligen Minister Juan Rámon Quintana war die Europäische Union nicht unbeteiligt an dem Putsch. So soll sie die Putschregierung finanziell unterstützt haben. Die EU sei dabei vor allem aufgrund ihres Interesses an den Rohstoffen an den Geschehnissen in Bolivien involviert.