Lima. In Peru hat Oberstaatsanwalt Luis Landa bestimmt, dass der begnadigte Ex-Präsident Alberto Fujimori wegen der Zwangssterilisierung von mindestens fünf Frauen während seiner Amtszeit (1990-2000) angeklagt werden soll. Neben Fujimori sollen auch die damaligen Gesundheitsminister Marino Costa Bauer, Eduardo Yong Motta und Alejandro Aguinaga als Mittäter in 2.166 Fällen vor Gericht gebracht und andere Schlüsselfiguren in die Anklage mitaufgenommen werden. Damit widerrief Landa die Entscheidung der Staatsanwältin Marcelita Gutiérrez, die den Fall 2016 zu den Akten gelegt hatte. Dass die Ermittlungen nun neu aufgerollt werden, ist dem Einspruch der Geschädigten gegen die Entscheidung von 2016 geschuldet, der von ihrem Anwalt Carlos Rivera vorgebracht wurde.
Während des autokratischen Regimes Fujimoris waren die Sterilisierungen im Rahmen des "Nationalen Programms der reproduktiven Gesundheit und Familienplanung" durchgeführt worden. Gemäß dem Plan sollten 270.000 Frauen in den ärmsten Regionen Perus sterilisiert werden, um die Geburtenrate reduzieren und die wirtschaftliche Entwicklung zu stärken. Die peruanische Ombudsbehörde stellte nun fest, dass zwischen 1996 und 2001 272.028 Tubensterilisationen und 22.004 Vasektomien überwiegend an der einkommensschwachen quechuasprachigen Landbevölkerung durchgeführt wurden. Bisher haben 2.166 Frauen angezeigt, dass sie während der Regierungszeit Fujimoris ohne ihre Zustimmung oder unter Zwang einer Sterilisierung unterzogen worden waren.
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Der 79-Jährige Ex-Präsident war am 24. Dezember vergangenen Jahres von seinem inzwischen zurückgetretenen Nachfolger Pedro Pablo Kuczynski begnadigt worden, nachdem er zehn seiner 25 Jahre Haftstrafe verbüßt hatte. Dieses Strafmaß hatte er für seine Beteiligung an 25 Morden und schweren Fällen von Entführungen erhalten. Mit der umstrittenen Begnadigung war auch das Recht verbunden, nicht wieder vor Gericht gestellt zu werden. Indes steht die Entscheidung des Interamerikanischen Gerichtshofes weiter aus, ob die Begnadigung rechtmäßig war.
Für die Nichtregierungsorganisation "Büro für die Verteidigung der Rechte der Frau" (DEMUS) ist der Entschluss Landas ein "Meilenstein im Kampf gegen die Straflosigkeit, da er zeigt, dass die nationale Politik der Zwangssterilisierungen an Tausenden von quechuasprachigen, ländlichen und indigenen Frauen in extremer Armut schwere Verbrechen an den Menschenrechten darstellen". Die 2.166 Frauen, die diese Menschenrechtsverletzungen seit über 15 Jahren öffentlich anprangern, hätten mit ihrem Mut und ihrer Standhaftigkeit einen wichtigen Fortschritt in ihrem Anspruch auf Gerechtigkeit erwirkt.