Justiz erwartet Gesuch wegen Vollstreckung gegen Sektenarzt Hopp

hartmut-hopp-interpol.jpg

Fahndungsblatt von Hartmut Hopp bei Interpol
Fahndungsblatt von Hartmut Hopp bei Interpol

Berlin. Der ehemalige Arzt der deutschen Sektensiedlung Colonia Dignidad und verurteilte Straftäter Hartmut Hopp wird sich wohl in den kommenden Wochen wegen seiner Verbrechen in Chile vor der deutschen Justiz verantworten müssen. Auf Nachfrage von amerika21.de sagte der zuständige Krefelder Oberstaatsanwalt, Axel Stahl, dass er im Laufe der kommenden Wochen mit den notwendigen Unterlagen aus Chile rechnet.

Der ehemalige Leiter des Krankenhauses der Colonia Dignidad im Süden von Chile wurde im Januar 2013 zu einer fünfjährigen Gefängnisstrafe wegen Beihilfe zu Vergewaltigung in vier Fällen sowie sexuellem Missbrauch in 16 Fällen verurteilt. Nach Zeugenaussagen machte er Minderjährige durch den Einfluss von Medikamenten gefügig, damit sie sexuell missbraucht werden können. Hopp war im Mai 2011 nach Deutschland geflüchtet und hat sich damit der chilenischen Justiz entzogen.

Gegenüber amerika21 verwies Oberstaatsanwalt Stahl nun erneut auf Artikel 116 des Grundgesetzes, nach dem deutsche Staatsbürger nicht an das Ausland ausgeliefert werden können. Allerdings warte er nun auf das Gesuch der chilenischen Justiz, die Haftstrafe Hopps in Deutschland zu vollstrecken. "Das wird auf einem relativ komplizierten diplomatischen Weg zugestellt", sagte Stahl. Sobald die Dokumente vorlägen, würde ein sogenanntes Exequaturverfahren eingeleitet, um der Strafe in Deutschland Rechtskraft zu verleihen. "Es werden dann nur noch die Strafbarkeit der Vorwürfe sowie die Frage geprüft, ob das Verfahren gegen Herrn Hopp in Chile hiesigen rechtlichen Standards genügt hat." Solche Verfahren gebe es "relativ häufig", fügte Stahl an. Es sei allerdings damit zu rechnen, dass die Verteidigung von Hartmut Hopp Einwände gegen die Haftvollstreckung erhebt.