Aktivisten in El Salvador klagen für Abschaffung des Amnestiegesetzes

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Benjamín Cuellar, Leiter des Instituts für Menschenrechte der Zentralamerikanischen Universität, bei der Pressekonferenz
Benjamín Cuellar, Leiter des Instituts für Menschenrechte der Zentralamerikanischen Universität, bei der Pressekonferenz

San Salvador. Menschenrechtsaktivisten aus El Salvador haben internationale Organisationen um Unterstützung bei einer Klage auf die Abschaffung des Amnestiegesetzes von 1993 gebeten. Ziel ist dabei, das Gesetz für verfassungswidrig zu erklären. Die Amnestie für diejenigen, die während des Bürgerkriegs in dem mittelamerikanischen Land (1980-1992) die Menschenrechte verletzt haben, verstoße gegen ein halbes Dutzend Artikel der Verfassung, heißt es von ihrer Seite. Die Klage, die von rund 20 Menschenrechtsorganisationen sowie von Opfern des Bürgerkrieges am 20. März dieses Jahres beim Verfassungsgericht eingereicht wurde, ist am 20. September zugelassen worden.

"Wir rufen die internationalen Menschenrechtsorganisationen und andere solidarische Organisationen auf, sich an diesen Bemühungen zu beteiligen und sich dafür auszusprechen, dass die Verfassungswidrigkeit der Amnestie erklärt wird", sagte Benjamín Cuellar, einer der Kläger, bei einer Pressekonferenz am vergangenen Mittwoch. Cuellar, Leiter des Instituts für Menschenrechte der Zentralamerikanischen Jesuiten-Universität (Idhuca), forderte die Richter des Verfassungsgerichts auf, rasch zu handeln und die Amnestie wenn möglich, "für null und nichtig zu erklären".

"Wir hoffen, dass das gesamte Amnestiegesetz für verfassungswidrig erklärt wird und dass damit die Möglichkeit für die Opfer auf Wiedergutmachung eröffnet wird, sowohl symbolisch als auch zivilrechtlich", sagte Roberto Rugamas vom Institut für juristische Studien von El Salvador (IEJES), das die Aktion unterstützt. Die Generalamnestie hindere den Staat an seiner Verpflichtung, die Verantwortlichen für schwere Menschenrechtsverletzungen zu ermitteln, sie vor Gericht zu bringen und zu bestrafen. Das Verfassungsgericht hatte das Amnestiegesetz im Jahr 2000 für verfassungskonform erklärt, zugleich aber den Richtern ermöglicht, die Nichtanwendung des Gesetzes zu erklären, wenn jemand eine Klage einreicht. Trotz dieses Urteils sei bis heute kein Fall vorangegangen. Auch mehrere Beschwerden bei der Generalstaatsanwaltschaft hätten zu nichts geführt. Die Kläger hoffen nun darauf, dass das aktuelle Verfassungsgericht "anders als im Jahr 2000 nach gesetzlichen Kriterien und zu Gunsten der Menschenrechte vorgeht und das Amnestiegesetz für verfassungswidrig erklärt", betonte Rugamas.