Deutsche NGO unterstützt Rechtsgutachten im Fall Duvalier

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Jean-Claude Duvalier in den 1980er Jahren
Jean-Claude Duvalier in den 1980er Jahren

Berlin.Gegen die Entscheidung eines Ermittlungsrichters im Januar 2012, den ehemaligen haitianischen Diktator Jean-Claude "Baby Doc" Duvalier nicht wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, sondern ausschließlich wegen Korruptions- und Veruntreuungsvorwürfen anzuklagen, läuft nun vor dem Obersten Gerichtshof in Haiti das Berufungsverfahren. Duvalier wird die Beteiligung an Folter, Verschwindenlassen, willkürlichen Inhaftierungen und Hinrichtungen vorgeworfen, berichtet die in Berlin ansässige Menschenrechtsorganisation European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR).

In diesem Zusammenhang habe das Center for Justice and Accountability ein Rechtsgutachten eingereicht, welches feststellt, dass Haiti seine Pflichten unter nationalem und internationalem Recht verletzt, wenn es keine strafrechtliche Verfolgung einleitet. Das Rechtsgutachten geht dabei auf völkerrechtliche Standards zur Verjährung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit, das Rückwirkungsverbot, die Vorgesetztenverantwortlichkeit und die Verpflichtung für Staaten, Folter und Verschwindenlassen strafrechtlich zu verfolgen, ein.

Das ECCHR hat das Gutachten mitunterzeichnet. Duvalier erschien am 28. Februar erstmalig persönlich vor Gericht und verteidigte sich gegen die Vorwürfe. Unmittelbar nach der Vernehmung vor Gericht liess Duvalier sich in ein Krankenhaus einweisen, der Tag habe ihn ermüdet, so sein Anwalt. In der darauffolgenden Woche sagten die ersten Betroffenen über Folter und Vergewaltigungen in Haftzentren in den 1970ern aus.