Ecuador / Politik

Linksbündnis in Ecuador stellt Ersatzkandidat für Correa vor

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Bei der Kür des Ersatzkandidaten der UNES für das Vizepräsidentenamt war auch Rafael Correa zugeschaltet
Bei der Kür des Ersatzkandidaten der UNES für das Vizepräsidentenamt war auch Rafael Correa zugeschaltet

Quito. Die "Union für die Hoffnung" (Unión por la Esperanza, UNES) in Ecuador hat in dieser Woche ihren neuen Kandidaten für das Vize-Präsidentenamt für die Wahlen in Ecuador im Februar 2021 und damit den Ersatz für Ex-Präsident Rafael Correa bekanntgegeben. Nachdem der ursprüngliche Kandidat Correa von der Wahlkommission nicht anerkannt wurde, war dieser Schritt erforderlich geworden. Wie Correa in einem Interview mit dem russischen Sender Russia Today erläuterte, fiel die Wahl nach entsprechenden Beratungen innerhalb des Linksbündnisses auf den Ökonomen und Journalisten Carlos Rabascall.

Die bei Facebook übertragene Versammlung bestand aus Erklärungen verschiedener Vertreter des Bündnisses. Anschließend trat der Präsidentschaftskandidat Andrés Arauz mit einer Rede zu dem Programm von UNES und dem neugewählten Kandidaten für die Vize-Präsidentschaft auf. Auch Rabascall hielt eine Ansprache, in der er zentrale politische Ziele nannte und seine Bereitschaft an der Seite von Arauz zu arbeiten erklärte.

Am selben Tag gab die Nationale Wahlbehörde die Nichtzulassung von vier Parteien zu den Wahlen im Februar bekannt, unter anderem der von Correa gestützten Partei Compromiso Social. Die Behörde begründete die Entscheidung mit Unkorrektheiten der Unterstützungsunterschriften für die Wahlbeteiligung. Kritik hatte dies bereits im Vorfeld ausgelöst, da die Organisation bei den Wahlen im vergangenen Jahr schon zugelassen war.

So äußerte Correa auch seine Sorge, dass hier Betrug vorliege und das einzige Ziel sei, die derzeit stärkste politische Kraft von den Wahlen auszuschließen.

In den sozialen Medien wird spekuliert, ob damit auch weitere Kandidaturen verhindert werden könnten, einschließlich die von Arauz.

Den ausgeschlossenen Organisationen bleibt jetzt noch, Widerspruch gegen die Entscheidung beim Wahlgericht einzulegen.