Kuba-Blockade von PayPal vor Gericht

Händler bereiten Musterprozess in München vor. Bezahldienst hatte deutsche Konten unter Berufung auf Kuba-Blockade der USA gesperrt

gegen_paypal.jpg

Bardealder.de geht nun selbst gegen PayPal vor
Bardealder.de geht nun selbst gegen PayPal vor

München/Luxemburg. Der Streit über die Blockade kubanischer Waren in Deutschland und Österreich durch den Online-Bezahldienst PayPal wird vor Gericht ausgetragen. Nach Informationen von amerika21.de bereiten mindestens zehn Internethändler einen Musterprozess gegen das Unternehmen mit Sitz in Luxemburg vor, nachdem einigen Shops ihre Konten wegen des Handels mit Waren aus Kuba gesperrt wurden. PayPal Europe begründete diesen Schritt mit der seit 1962 bestehenden US-amerikanischen Blockade gegen die sozialistische Regierung in Havanna. PayPal Europe sei als Tochterunternehmen des US-Konzerns eBay an die Washingtoner Blockadegesetze gebunden, hieß es zu Begründung in einheitlichen E-Mail-Nachrichten.

Die Betroffenen und auch andere Händler, die Waren aus Kuba im Sortiment führen, wollen das Unternehmen mit einem Musterprozess in München nun zwingen, die Konten wieder freizugeben. Dabei versucht ein Händler einer Prozessgemeinschaft eine einstweilige Verfügung gegen PayPal zu erzielen. Ist diese juristische Initiative erfolgreich, können sich alle anderen Betroffenen auf die Entscheidung berufen. Immerhin, so heißt es seitens der Händler, stelle der Eingriff in die Abrechnungsmodalitäten eine Gefahr für die wirtschaftliche Existenz der Online-Shops dar. Die marktbeherrschende Stellung von PayPal als Zahlungsabwickler dürfe nicht auf Grund von unsachlichen Vorwänden ausgespielt werden. Der Bezug auf US-Gesetze beim Handel innerhalb der Europäischen Union sei eine solche unsachliche Position, die im EU-Raum keinen Bestand haben dürfe. Dies gelte auch für die Onlineplattform eBay.

"Wir wissen derzeit nicht, wie viele Händler von den PayPal-Kontensperrungen tatsächlich betroffen sind", sagte gegenüber amerika21.de Jürgen Weißfloch von der DTS & W GmbH, die den Shop bardealer.de betreibt. Ziel sei es, dass sich mindestens zehn tatsächlich und potentiell Betroffene an der Klage beteiligen, damit die Kosten für jedes Mitglied der Prozessgemeinschaft zwischen 500 und 700 Euro bleiben. "Unser Ziel ist, alle Kontensperren so schnell wie möglich wieder aufzuheben", sagte Weißfloch.

Für den mit dem Rechtsstreit betrauten Anwalt Andreas Eberl aus Eichenau bei München ist die Rechtslage deutlich. "In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von PayPal ist das englische Recht als Vertragsrecht genannt, einen Verweis auf US-amerikanisches Recht gibt es nicht", sagte der Jurist im Interview mit amerika21.de. Ohnehin sei es für ihn völlig neu, dass sich ein international agierendes Unternehmen in Deutschland auf Embargobestimmungen eines ausländischen Staates beruft. "Als Anwalt hört man in jedem vierten Verfahren fadenscheinige Argumente, aber so etwas habe ich noch nicht erlebt", so Eberl, der hinter dem plötzlichen Vorgehen des PayPal-Konzerns politische Interessen des US-Mutterkonzerns oder wirtschaftliche Interessen eines bekannten US-amerikanischen Spirituosenherstellers vermutet.

Sollte das nun geplante einstweilige Verfügungsverfahren Erfolg haben und nicht angefochten werden, erwartet Eberl die vollständige Rücknahme aller Maßnahmen gegen die betroffenen Händler binnen weniger Tage. Bei einer Hauptverhandlung vor dem Landgericht München könnte sich der Rechtsstreit über wenige Monate hinziehen.

Bitte beachten Sie auch das anhängende Interview mit Rechtsanwalt Eberl.

AnhangGröße
Bild Icon interview_ra_andreas_eberl.jpg178.7 KB