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Kuba-Blockade: "Ihr Angebot wurde gelöscht"

US-Unternehmen eBay und Tochterfirma PayPal gehen weiter massiv gegen Händler vor, die Produkte aus Kuba vertreiben. Verstoß gegen EU-Recht

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Bei eBay verboten: Ron Mulata aus Kuba
Bei eBay verboten: Ron Mulata aus Kuba

Berlin. Das US-amerikanische Internetunternehmen eBay versucht offenbar in zunehmendem Maße, die seit 1962 bestehende Blockade der USA gegen Kuba auch in Deutschland durchzusetzen. Vor wenigen Tagen hatte die Sperrung von Konten des Internetbezahldienstes PayPal für Onlinehändler mit waren aus Kuba für Furore gesorgt. PayPal ist ein Tochterunternehmen von eBay. Nun sind offenbar auch Händler betroffen, die ihre Waren direkt über eBay anbieten.

Gegenüber der Tageszeitung Die Welt hatte ein PayPal-Sprecher, Christoph Hausel, dies erst vor wenigen Tagen in Abrede gestellt. Ein Händler könne seine Kuba-Artikel bei Ebay verkaufen, "er kann dies aber nicht über PayPal machen", sagte Hausel demnach.

Zuletzt wurden dem in Leipzig ansässigen Onlinehandel ron-mulata.de dem entgegen alle Angebote auf den deutschen und österreichischen Seiten von eBay gesperrt. "eBay-Angebot gelöscht: Handelsembargo", lautete die Nachricht an Shopinhaber Knut Jander. Weiter im Text wird eBay deutlicher: "Wir haben Ihre Angebote beendet, da sie den folgenden eBay-Grundsatz verletzen: Handelsembargo". Betroffen seien von solchen Handelsrestriktionen innerhalb der Europäischen Union derzeit Afghanistan, Angola, Liberia, Libyen, Myanmar, Sierra Leone und Simbabwe", belehrt das Unternehmen seinen Kunden Jander. Dann folgt ein juristisch heikler Absatz: "Für Waren aus Kuba gelten besondere Bedingungen, da eBay Deutschland,  eBay-Österreich und eBay Schweiz als Tochterunternehmen von eBay USA  denselben Handelseinschränkungen unterliegen wie die Muttergesellschaft."

Eben das wird von Experten in Abrede gestellt. In Reaktion auf die extraterritoriale Wirkung des Helms-Burton-Blockadegesetzes hatte die EU im Jahr 1996 explizit eine Regelung erlassen, die eine Umsetzung der Kuba-Blockade im EU-Raum verbietet. Diese "Blocking Regulation" war die erste Maßnahme der EU, die auf ungeteilte Zustimmung aller damals 15 Mitgliedssgtaaten stieß.

Schon die Sperrung der PayPal-Konten hatte unter Juristen für Widerspruch gesorgt. Im Interview mit Golem.de hatte der Fachanwalt Michael Terhaag in diesem Zusammenhang die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Unternehmens als rechtlich fragwürdig bezeichnet. Darin heißt es: "Nach eigenem Ermessen behalten wir uns vor, Konten jederzeit zu schließen" oder die Funktion zu begrenzen. Nach Terhaags Ansicht sind Kunden gegen die Bestimmungen bislang nur nicht vorgegangen, weil sich ein Rechtsstreit in Luxemburg oft nicht lohnt. Im Fall einer Sammelklage mehrerer betroffener Händler könnte sich das ändern. Vor wenigen Tagen hatte gegenüber amerika21.de der schleswig-holsteinische Onlinehändler Thomas Altmann von dem Portal Rum & Co eine solche Sammelklage angekündigt.