Unasur-Sondergipfel: Erklärung von Cochabamba

Erklärung der Regierungen der Union Südamerikanischer Nationen (Unasur) vom 4. Juli 2013

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Erklärung von Cochabamba (1)
Erklärung von Cochabamba (1)

An dieser Stelle dokumentiert Amerika21.de die offizielle Abschrift der Erklärung von Cochabamba der Union Südamerikanischer Nationen (Unasur), unterzeichnet am 4. Juli 2013 von Präsidenten, Regierungsvertretern und Botschafterin in der gleichnamigen zentralbolivianischen Stadt.


Angesichts der Situation in welche Evo Morales, Präsident des Plurinationalen Staates von Bolivien, durch die Regierungen von Frankreich, Portugal, Italien und Spanien gebracht wurde, verurteilen wir vor der Internationalen Gemeinschaft und diversen multilateralen Organisationen:

  • den offenbaren Verstoß internationaler Abkommen über das friedliche Zusammenleben, Solidarität und Zusammenarbeit zwischen unseren Staaten als einen ungewöhnlichen, nichtfreundschaftlichen und feindseligen Akt, was eine unrechtmäßigen Handlung darstellt, welcher die Durchreise- und Bewegungsfreiheit eines Staatsoberhauptes und seiner offiziellen Delegation beeinträchtigt.
  • die Missachtung und neokoloniale Praxis, die im 21. Jahrhundert weiterhin auf unserem Planet fortbesteht.
  • das Fehlen von Transparenz über die Beweggründe, die zu den politischen Entscheidungen geführt haben dem bolivianischen Präsidentenflugzeug und Präsidenten den Luftüberflug zu verwehren.
  • die illegale Praxis der Spionage, welche die Bürgerrechte und das friedliche Zusammenleben zwischen Nationen gefährdet.

In Anbetracht dieser Verurteilung sind wir der Überzeugung, dass sich der Aufbauprozess der Patria Grande, der wir uns verpflichtet fühlen, unter voller Berücksichtigung der Souveränität und Unabhängigkeit unserer Völker, und ohne die Einmischung der globalen Hegemoniezentren sowie durch Überwindung der alten Praktiken, bei denen Länder in erste und zweite Klasse unterteilt werden sollen, eine Verstetigung finden muss.

Die Staatsoberhäupter und Regierungschefs der Länder der Union Südamerikanischer Nationen (Unasur), versammelt in Cochabamba, Bolivien, den 04. Juli 2013:

  1. Erklären, dass die nicht hinnehmbare Einschränkung der Freiheit von Präsident Evo Morales Ayma, die ihn praktisch zu einer Geisel gemacht hat, ein Rechtsbruch ist, nicht nur am bolivianischen Volk, sondern an allen Ländern und Völkern Lateinamerikas, und einen gefährlichen Präzedenzfall für das bestehende internationale Recht darstellt.
  2. Weisen das klar gegen Normen und Grundsätze des internationalen Rechts, wie die Unverletzlichkeit von Staatsoberhäuptern, verstoßende Verhalten zurück.
  3. Fordern die Regierungen von Frankreich, Portugal, Italien und Spanien auf die Gründe für die Entscheidung darzulegen, den Überflug des Präsidentenflugzeuges des Plurinationalen Staates von Bolivien durch ihren Luftraum zu verhindern.
  4. Fordern die Regierungen von Frankreich, Portugal, Italien und Spanien in selbem Maße auf sich dem schwerwiegenden Vorfall entsprechend öffentlich zu entschuldigen.
  5. Unterstützen die vom Plurinationalen Staat von Bolivien eingereichte Beschwerde beim Büro des Hohen Kommissars für Menschenrechte der Vereinten Nationen wegen der schweren Verletzung der Menschenrechte und der konkreten Gefährdung des Lebens von Präsident Evo Morales. Wir unterstützen das Recht des Plurinationalen Staates von Bolivien alle für notwendig gehaltenen Aktionen vor Tribunalen und zuständigen Instanzen in die Wege zu leiten.
  6. Beschließen die Bildung einer von unseren Außenministern gebildeten Untersuchungskommission mit der Aufgabe, notwendige Aktionen zur Aufklärung des Vorgefallenen durchzuführen.

Abschließend, und im Geiste der im Gründungsvertrag der Unasur verankerten Prinzipien, fordern wir die Gesamtheit der Staatsoberhäupter zur Unterstützung dieser Erklärung auf. Desgleichen rufen wir die Organisation der Vereinten Nationen und regionale Organismen, die sich bisher nicht geäußert haben, dazu auf, zu diesem nicht zu rechtfertigenden und willkürlichen Akt Stellung zu nehmen.

Cochabamba, 04. Juli 2013