Nicaragua gegen Deutschland: Anhörung in Den Haag zu deutscher Unterstützung des Völkermords in Gaza

Managua wirft Berlin Beihilfe zum Völkermord in Gaza vor. Anhörung läuft vor IGH zur Zulässigkeit des Verfahrens

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Carlos Argüello Gómez, Vertreter Nicaraguas in diesem Verfahren, bei seinem Statement in Den Haag
Carlos Argüello Gómez, Vertreter Nicaraguas in diesem Verfahren, bei seinem Statement in Den Haag

Den Haag. Vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag haben am Montag die Anhörungen im Verfahren Nicaraguas gegen Deutschland wegen dessen Waffenlieferungen an Israel begonnen. Während Deutschland die Klage aus formalen Gründen zurückweist, wirft Nicaragua der Bundesregierung vor, durch Waffenlieferungen und militärische Unterstützung für Israel zum anhaltenden Genozid in Gaza beizutragen.

Die vom 7. bis zum 10. September angesetzte Anhörung soll zunächst dazu dienen, die Argumente beider Seiten des Verfahrens dazu anzuhören, ob die Klage Nicaraguas überhaupt zulässig ist. Nicaragua hatte die Klage schon am 1. März 2024 eingereicht (amerika21 berichtete). Eine Entscheidung des IGH über diese Frage wird erst Anfang nächsten Jahres erwartet. Erst dann würde das Gericht darüber verhandeln, ob Deutschland Völkerrecht gebrochen hat.

Bei der Eröffnung am Montag argumentierte Julia Monar, deutsche Repräsentantin, die Klage sei unzulässig, es bestehe kein völkerrechtlicher Streit zwischen Deutschland und Nicaragua vor dieser Klage, sondern Managua habe an Berlin lediglich ein diplomatisches Schreiben gesandt. Zudem gehe es in dem Verfahren vor allem um das israelische Vorgehen in Gaza, obwohl Israel selbst an diesem Verfahren gar nicht beteiligt sei.

Deutschland habe zudem seit 2024 keine Waffen mehr an Israel geliefert, die in Gaza benutzt werden könnten. Bei 98 Prozent der Waffenlieferungen an Israel, so ein deutscher Vertreter im April 2024, handelte es sich um allgemeine Ausrüstung wie Helme, Schutzwesten oder Ferngläser.

Die BRD bleibt jedoch weiterhin der zweitgrößte Waffenexporteur weltweit an Israel nach den USA und jüngst wurde öffentlich, dass Deutschland allein im ersten Halbjahr 2026 Waffenlieferungen an Israel im Wert von 930 Millionen US-Dollar genehmigte.

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Nicaragua antwortete am Dienstag auf die Argumentation Deutschlands. In der Stellungnahme wies Managua darauf hin, dass die deutschen Waffenexporte nach Israel gegen die Völkermordkonvention von 1948 und das humanitäre Völkerrecht verstoßen würden, da diese Waffen gegen die palästinensische Bevölkerung eingesetzt würden. Nicaraguas Regierung forderte das Gericht auf, das Verfahren nicht fallen zu lassen, in dem Berlin vorgeworfen wird, durch seine politische, militärische und finanzielle Unterstützung Israels den Völkermord in Gaza zu begünstigen.

Der Vertreter Nicaraguas Carlos Argüello Gómez erklärte in seinem Statement im Friedenspalast in Den Haag, es könne keinen Zweifel daran geben, "dass sich die deutsche Regierung der von Israel begangenen Verbrechen voll und ganz bewusst ist". "Deutschland scheint nicht in der Lage zu sein, zwischen Selbstverteidigung und Völkermord zu unterscheiden", so Gómez weiter.

Die Klage Nicaraguas stützt sich juristisch auf das von Südafrika angestrengte Verfahren gegen Israel wegen Völkermords, in dem der IGH schon in einem vorläufigen Urteil festgestellt hat, dass Israel durch die Konvention gegen Völkermord geschützte Rechte verletzt hat.

Der Prozess ist historisch stark aufgeladen, denn schon in den 1980er-Jahren strengte Nicaragua eine Klage an, die eine Neuheit im internationalen Recht darstellte. In dem Verfahren von 1986 gab der IGH Nicaragua recht und stellte fest, dass die USA internationales Recht durch ihre Unterstützung der Kontras im Bürgerkrieg und das Verminen von Häfen in Nicaragua verletzten. Die USA wurden verurteilt, eine Entschädigung von 2,4 Milliarden US-Dollar zu zahlen, erkannten das Urteil nicht an, verweigerten die Zahlung und widerriefen ihre Unterwerfungserklärung unter die Zuständigkeit des IGHs.