Uruguay legalisiert Sterbehilfe

Senat stimmt nach stundenlanger Debatte mit 20 von 31 Stimmen zu. Unterstützung von Frente Amplio sowie Teilen von Partido Colorado und Partido Nacional

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Das Parlament hat die Vorlage zur Sterbehilfe angenommen. Uruguay ist damit ein Vorreiter, auch auf internationaler Ebene
Das Parlament hat die Vorlage zur Sterbehilfe angenommen. Uruguay ist damit ein Vorreiter, auch auf internationaler Ebene

Montevideo. Uruguay hat im Senat mit einer Zweidrittelmehrheit ein Gesetz zur Sterbehilfe angenommen. Die progressiven Kräfte der Frente Amplio stimmten dem Projekt zu. Dazu kamen einige Voten der oppositionellen Partido Colorado und der Partido Nacional.

Auch die Bevölkerung ist mehrheitlich mit der Liberalisierung der Sterbehilfe einverstanden. Laut einer Studie des Büros Cifra unterstützen 62 Prozent der Uruguayer:innen das verabschiedete Gesetz. "Die Öffentlichkeit verlangt von uns, dass wir diesbezüglich Verantwortung übernehmen", erklärte die Senatorin Patricia Kramer von der regierenden Koalition der Linken den Parlamentsmitgliedern in Montevideo.

Die katholische Kirche kritisierte das neue Gesetz. Die uruguayischen Bischöfe gehen davon aus, dass "das Gesetz über die Sterbehilfe die Kultur des Todes begünstigt".

Das verabschiedete Gesetz will das Recht auf einen "würdigen Ablauf des Sterbens" garantieren. Dies geschieht durch eine Entkriminalisierung der Sterbehilfe für urteilsfähige erwachsene Personen, die sich im Endstadium von unheilbaren und irreversiblen Krankheiten befinden oder deswegen unter "unerträglichen Schmerzen" leiden.

Die Diskussion drehte sich vor allem um Fragen nach der Freiheit der Entscheidung und darum, ob eine Person das Recht habe, über das Ende ihres Lebens zu entscheiden.

In der Senatsdebatte verglichen Politiker:innen der Frente Amplio die Bewegung für das Recht auf Sterbehilfe mit historischen Bestrebungen für die Legalisierung der Scheidung und der Ehe zwischen Personen des gleichen Geschlechts.

Das Recht auf Sterbehilfe gilt für Uruguayer:innen und für Ausländer:innen mit Residenz in Uruguay. Die öffentlichen und privaten Institutionen im Bereich Gesundheit sind verpflichtet, ein Angebot für Sterbehilfe zur Verfügung zu stellen.

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Der Ablauf der Sterbehilfe wird in acht Schritten definiert. Die Patient:innen können ihren Wunsch in jeder Phase widerrufen. Wichtige Punkte in diesem Prozess sind unter anderem der Beizug eines zuständigen Arztes, der mit der sterbewilligen Person ein Gespräch führt, eine Einschätzung vornimmt und diese dann einem weiteren Arzt für eine Zweitmeinung unterbreitet. Nach dem Tod der sterbewilligen Person muss das Gesundheitsministerium informiert werden. Letzteres leitet die entsprechenden Unterlagen bei schweren Unstimmigkeiten beim Ablauf an die Staatsanwaltschaft weiter.

Uruguay ist das erste lateinamerikanische Land, das die Sterbehilfe per Gesetz legalisiert. 

In Kolumbien ist die Sterbehilfe seit einem Entscheid des Verfassungsgerichts aus dem Jahr 1997 straflos. Im Jahr 2021 hat dasselbe Gericht das Recht auf einen würdigen Tod auf diejenigen Personen ausgedehnt, die aufgrund einer Verletzung oder einer nicht heilbaren Krankheit an einem intensiven physischen und psychischen Schmerz leiden. In Kolumbien gibt es jedoch immer noch bürokratische Hindernisse sowie Wissenslücken, die dazu beitragen, dass das Recht auf Sterbehilfe kaum wahrgenommen wird.

Ecuador ist seit Anfang 2024 das zweite Land in Südamerika, in welchem die Sterbehilfe entkriminalisiert wurde (amerika21 berichtete). Die katholische Kirche und die Mehrheit der Bevölkerung wenden sich weiterhin gegen diese Praxis.

In Argentinien sowie in einigen Staaten Mexikos können Patient:innen lebensverlängernde Behandlungen, auch passive Sterbehilfe genannt, verweigern.

In Mexiko gab es bereits mehrere Versuche, die Sterbehilfe auf gesetzlicher Ebene zu verankern.

Auch in Kanada, in zehn Bundesstaaten in den USA sowie in sieben europäischen Ländern sind unterschiedliche Formen von legalisierter Sterbehilfe erlaubt.