Brasilien – EU: Gesetz für entwaldungsfreie Lieferketten muss nachgebessert werden

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Die Agrarindustrie – wie hier im brasilianischen Bundesstaat Mato Grosso – ist einer der größten Exporteure in die EU und Haupttreiber der Entwaldung in der Region
Die Agrarindustrie – wie hier im brasilianischen Bundesstaat Mato Grosso – ist einer der größten Exporteure in die EU und Haupttreiber der Entwaldung in der Region

Brasília. 34 Organisationen für Umweltschutz haben eine gemeinsame Erklärung veröffentlicht, in der sie Verbesserungen an der neuen EU-Verordnung über entwaldungsfreie Produkte einfordern. Das NGO-Netzwerk der Klimabeobachtungsstelle (Observatório do Clima, OC), darunter der WWF und das Instituto Socioambiental (ISA), verlangt einen besseren Schutz der einheimischen Vegetation, strengere Kontrollen gegen Schwachstellen und wirksame Sorgfaltspflichten für Menschenrechte.

Der Textentwurf der Europäischen Kommission sieht vor, dass sechs landwirtschaftliche Erzeugnisse – Kaffee, Kakao, Rindfleisch, Palmöl, Sojabohnen, Holz und daraus hergestellte Produkte – einer Sorgfaltsprüfung unterzogen werden, bevor sie auf den EU-Markt gelangen. Nur entwaldungsfreie und mit den Gesetzen des Ursprungslands im Einklang stehende Produkte dürfen in die EU importiert werden. Die Regelung greift nur für Entwaldungen und Waldschädigungen nach dem 31. Dezember 2020.

Erklärtes Ziel der EU ist es, den Anteil der durch die EU-Länder mitverursachte weltweite Entwaldung und Waldschädigung auf ein Minimum zu reduzieren und gleichzeitig den Verbrauch "entwaldungsfreier" Produkte zu fördern. Die EU ist als bedeutender Wirtschaftsblock und Verbraucher dieser Erzeugnisse weltweit der zweitgrößte Importeur von Entwaldung und den damit verbundenen Treibhausgasemissionen.

Aus Sicht der Umweltorganisationen geht die vorgesehene EU-Verordnung in die richtige Richtung, um die weltweite Entwaldung und Waldschädigung zu reduzieren und die Ziele zu erreichen, die in der Erklärung der UN-Klimakonferenz von Glasgow 2021 über die Wälder formuliert wurden. Die freiwillige Vereinbarung zielt darauf ab, Waldverluste und Landdegradation bis 2030 zu stoppen und umzukehren.

"Es ist ein notwendiger und positiver Vorschlag. Die neuen Rechtsvorschriften weisen jedoch Lücken auf, die es zu schließen gilt“, heißt es in der Erklärung.

Unter anderem bemängeln die Organisationen, dass die Verordnung eine Definition für den Begriff "Wald" der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) nutzt. Diese Definition führe dazu, dass wichtige Ökosysteme und Waldflächen, die Ziel der Expansion der Agrarindustrie sein könnten, ungeschützt bleiben. Das wichtigste Ökosystem davon ist der Cerrado, ein Hotspot der biologischen Vielfalt, auf den die vermiedene Abholzung aus dem Amazonas hinwandern könnte. Zwischen August 2020 und Juli 2021 verlor der Cerrado 8.531 km², was der höchsten jährlichen Entwaldungsrate seit 2016 entspricht.

Unter Berufung auf noch nicht veröffentlichte Daten der "MapBiomas"-Initiative schätzen die Organisationen, dass "allein in Brasilien 75 Prozent des Cerrado, 89 Prozent der Caatinga, 76 Prozent des Pantanal und 74 Prozent der Pampa gefährdet sind".

Das NGO-Bündnis bemängelt auch, dass die Kriterien für die Sorgfaltspflicht nachgebessert werden müssten. So können Eigentümer von großen Grundstücken bestimmte Flächen für den Anbau von Exporterzeugnissen nach Europa als entwaldungsfrei beibehalten, jedoch andere Grundstückteile abholzen.

Die Organisationen berufen sich dabei auf eine in der Zeitschrift Science veröffentlichte Studie aus dem Jahr 2020. Diese ergab, dass bis zu 20 Prozent der Sojaexporte aus Brasilien nach Europa durch Entwaldung oder Waldschädigung produziert wurden. Dieser Wert schließt auch die Abholzung innerhalb von Farmen ein, in denen Rohstoffe für weniger strenge Märkte angebaut wurden. Die NGOs schlagen deshalb vor, dass die gesamte Grundstücksfläche der Sorgfaltspflicht unterliegen sollte.

Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass die Verordnung Abholzung in der Vergangenheit belohnt, die also vor dem 31. Oktober 2020 stattfand. Dieser Stichtag lockere de facto sektorale Gesetze und Vereinbarungen in den Ursprungsländern, wie zum Beispiel den Forstkodex (Código Florestal) oder das Sojamoratorium von 2008.

Ferner fordern die Organisationen, dass die Sorgfaltsplicht für Unternehmen strengere Regeln für die Einhaltung von Menschenrechten enthalten müsse. Die Risikobewertungen "müssen ausdrücklich internationale Gesetze und Konventionen zu Schutzrechten berücksichtigen, insbesondere die Konvention über indigene Völker und traditionelle Gemeinschaften der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)".

Die Erklärung wurde am 16. März veröffentlicht, einen Tag bevor der Rat der EU-Umweltminister:innen sich informell über die Verordnung austauschte.