Argentinien / Politik

Argentinien: Anklageerhebung und Ausreiseverbot gegen Ex-Präsident Macri

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Die Luft für Ex-Präsident Mauricio Macri wird dünner im Prozess wegen des gesunkenen U-Boots ARA San Juan
Die Luft für Ex-Präsident Mauricio Macri wird dünner im Prozess wegen des gesunkenen U-Boots ARA San Juan

Dolores. Bundesrichter Martin Bava hat in Argentinien gegen Ex-Präsident Mauricio Macri Anklage und ein Ausreiseverbot erhoben sowie die Blockade von über 100 Millionen Pesos (rund eine Million US-Dollar) angeordnet. Hintergrund ist das Verfahren um vermutlich illegale Spionage gegen die Angehörigen der Besatzung des 2017 gesunkenen U-Boots ARA San Juan.

Der Anklage gingen wochenlange Verzögerungsmanöver von den Anwälten Macris voraus. Dieser hatte erst bei der vierten Aufforderung vor Gericht eine schriftliche Aussage eingereicht und sich zunächst geweigert, Fragen zu beantworten. Außerdem erhob er selbst Vorwürfe gegen den Richter. Mehrere zeitgleiche Versuche von Macri und seinen Verteidigern, den Richter wegen Befangenheit oder aus Zuständigkeitsgründen zurückzuweisen, liefen ins Leere.

Die Anwälte der Familien, die als Nebenkläger auftreten, hatten bereits mehrfach ein Ausreiseverbot und die Anordnung von Untersuchungshaft auf Grund von Fluchtgefahr verlangt. Sie verwiesen dabei auf den Fall Fabian Rodriguez Simón, einem Vertrauten Macris, der nach Uruguay floh, nachdem gegen ihn Anklage erhoben wurde.

Mit der Anklageerhebung wurde bereits seit einiger Zeit gerechnet, da bereits gegen elf Mitglieder des Geheimdienstes ebenso Anklage erhoben wurde, zuletzt gegen die beiden Leiter der Zweigstelle in Mar del Plata.

Macri erhielt die Nachricht während einer Reise in Chile, bei der er den amtierenden Präsidenten Piñera traf und seine Unterstützung für den ultrarechten Kandidaten Pedro Kast aussprach. Vor der Presse erklärte Macri, dass es sich um politische Verfolgung und einen konstruierten Fall handele.

Die Beweise für die Spionage sind jedoch erdrückend und werden nicht einmal von den Anwälten Macris geleugnet. In den Archiven des Geheimdienstes fanden sich zahlreiche Bilder, Aufnahmen und Schriftstücke zu der Überwachung. Die durchgeführte Untersuchung brachte auch zum Vorschein, dass es einen mündlichen Befehl gegeben hatte, sämtliche belastende Unterlagen zu zerstören. Dies wurde zwar nur halbherzig umgesetzt, scheint jedoch eindeutig darauf hinzuweisen, dass den Beteiligten die Unrechtmäßigkeit bewusst war.

Die Verteidigung versuchte deswegen zu erklären, dass es sich dabei um legitime Maßnahmen zum persönlichen Schutz des Präsidenten gehandelt habe, ein Argument, dass jedoch bereits von der dafür zuständigen Militärbehörde (Casa Militar) zu Fall gebracht wurde.

Auch wurde behauptet, Macri hätte von der Überwachung nichts gewusst. Er soll sich jedoch in dem Jahr, als diese stattfand, rund 60-mal mit dem Direktor des Geheimdienstes, seinem Vertrauten Gustavo Arribas getroffen und nachweislich Berichte aus der Überwachung erhalten und verwendet haben.