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Vertrauter von argentinischem Ex-Präsidenten Macri bittet in Uruguay um politisches Asyl

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Macris Mann für's Grobe: Fabián Rodríguez Simón
Macris Mann für's Grobe: Fabián Rodríguez Simón

Montevideo/Buenos Aires. Die uruguayische Justiz hat am Wochenende den Habeas-Corpus-Antrag von Fabían Rodriguez Simón (alias Pepín), mit dem dieser eine Ausweisung nach Argentinien verhindern wollte, zurückgewiesen. Rodríguez, ein ehemaliger Berater und enger Vertrauter des Ex-Präsidenten Mauricio Macri, hatte in Uruguay Asyl beantragt, mit der Begründung, er würde in Argentinien politisch verfolgt.

Rodríguez wird beschuldigt, Organisator der so genannten "Mesa judicial" (Justiz-Rundtisch) zu sein, die während der Präsidentschaft Macris, Druck auf Richter und Staatsanwälte ausübte und Prozesse gegen Oppositionelle und unliebsame Unternehmer anschob und beeinflusste. Laut Zeugenaussagen koordinierte er im Zuge des "Lawfares" die Abstimmungen zwischen affinen Medien, Finanzbehörden, Geheimdiensten und Staatsanwälten. Rodríguez organisierte auch das Manöver, um die Oberstaatsanwältin Alejandra Gils Carbó aus dem Amt zu jagen. Laut Macris eigenen Aussagen stammte von ihm der Vorschlag, zwei Stellen im obersten Gerichtshof mit befreundeten Richtern per Dekret zu besetzen.

Der konkrete Anlass für seine Flucht war Rodríguez' Vorladung durch Richterin Maria Servini de Cubría. Die beiden Unternehmer Fabian de Souza und Cristobal Lopez hatten ihn zuvor wegen Beeinflussung der Justiz sowie Erpressung angezeigt. Sie waren 2016 ihrerseits dafür angeklagt worden, über ihre Firma Oil Combustibles Steuern hinterzogen zu haben, um den ihnen gehörenden Fernsehsender C5N zu finanzieren. Nach kurzer Zeit wurden sie wegen vermeintlicher Verstöße gegen Auflagen in Untersuchungshaft genommen, in der sie fast zwei Jahre verbrachten.

Wie sich jedoch während des Prozesses herausstellte, waren die Anschuldigungen konstruiert. Die Firma hatte während einer Krise einen legalen Ratenplan mit der Steuerbehörde abgeschlossen, der jedoch 2016 nach Amtsantritt des neuen Leiters der Behörde, Alberto Abad, zurückgenommen wurde. Steuerbeamte sagten aus, dass sie dazu genötigt wurden, die Firma härter zu behandeln als andere und die vorhandenen Vereinbarungen zu kündigen, um sie in den Konkurs zu treiben. Ziel war es anscheinend, die einträglicheren Teile der Firma von befreundeten Unternehmer übernehmen zu lassen.

Ebenso wurde versucht, ihnen den Fernsehsender C5N abzupressen, einen der wenigen einflussreichen Medien, die nicht zu den beiden mächtigen Gruppen Clarín und La Nación gehörte.

Rodríguez hatte damals die Weichen bei der Justiz gestellt, um die beiden Unternehmer anzuklagen und zu verhaften. Drei Kammerrichter (Eduardo Freiler, Jorge Ballestero und Eduardo Farah), die die Untersuchungshaft aufhoben, waren durch massiven Druck der Medien dazu gedrängt worden, zurückzutreten oder sich versetzen zu lassen.

Richterin Servini ordnete an, telefonischen Verbindungsdaten zu prüfen, um festzustellen ob es telefonische Kontakte zwischen Macri, Rodríguez, Abad, Justizmitgliedern und Presse gegeben hatte, die auf unzulässige Absprachen deuteten. Die Anwälte Macris hatten erfolglos versucht, dieses zu verhindern.

Die Auswertung ergab eine erstaunlich hohe Menge an Kontakten von Rodríguez mit Mitgliedern der Justiz – bis hin zu den Richtern des obersten Gerichtshofs. Bezüglich Macri blieben die Ermittlungen jedoch ergebnislos, da dieser ein spezielles vom Geheimdienst gestelltes Telefon verwendete.

Rodríguez begründet nun seinen Asylantrag mit mangelndem Vertrauen in die Unabhängigkeit der argentinischen Justiz. Richterin Servini reagierte auf den Antrag umgehend mit einem internationalen Haftbefehl und dem Einfrieren seiner Konten. Der Macri-Berater hat sich laut Beobachtern vermutlich mit seiner Aktion selbst geschadet, da vorher gar kein Haftbefehl vorlag und nur seine Vernehmung angeordnet war.

Über das politische Asyl entscheidet nun die uruguayische Exekutive, nach Empfehlung einer vom Außenministerium abhängigen Kommission. Es wird jedoch als wenig wahrscheinlich angesehen, dass diesem nach dem negativen Bescheid der Justiz, stattgegeben wird.