Erste Anhörung vor Sonderjustiz für den Frieden in Kolumbien

Erster Fall behandelte Entführungen durch Mitglieder der ehemaligen Farc-Guerilla. Staatsanwalt verhindert Erscheinen von Ex-Farc-Mann Jesús Santrich

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Während der ersten Sitzung der Sondergerichtsbarkeit für den Frieden in Kolumbien
Während der ersten Sitzung der Sondergerichtsbarkeit für den Frieden in Kolumbien

Bogotá. In Kolumbien hat die erste Anhörung vor der Sonderjustiz für den Frieden (JEP) in Bogotá stattgefunden. Im Fall 001 sollen Delikte behandelt werden, die von Mitgliedern der ehemaligen Farc-Guerilla begangen wurden. Das im Zuge des Friedensvertrages zwischen dem kolumbianischen Staat und der ehemaligen Farc-Guerilla etablierte Richtergremium behandelt Verbrechen, die im Verlauf des jahrzehntelangen bewaffneten Konfliktes begangen wurden.

Insgesamt wurden 31 führende Mitglieder der ehemaligen Guerillagruppe vorgeladen, die im vergangenen Jahr ihre Waffen ablegte und sich in eine politische Partei wandelte. Von den Geladenen erschienen lediglich Rodrigo Londoño, Carlos Antonio Lozada und Pablo Catatumbo persönlich. Jesús Santrich der sich zurzeit in Haft befindet und dem die Auslieferung in die USA droht, war über einen Videoanruf verbunden. Auch wenn seine Haft illegal sei und es ihm verwehrt wurde, persönlich zu erscheinen, sei er bereit "zur Aufklärung der Wahrheit beizutragen und den Friedensprozess zu verteidigen", sagte er.

Nach Aussagen von Londoño protestierten viele der Abwesenden gegen die Entscheidung des Oberstaatsanwalts, Néstor Humberto Martínez, Santrich nicht persönlich an der Anhörung teilnehmen zu lassen. Zudem befänden sich einige der Vorgeladenen in schwer zugänglichen Regionen des Landes und schickten aus Sicherheitsgründen bevollmächtigte Anwälte. Londoño selbst sei vor dem Gericht erschienen, um "mit gutem Beispiel voranzugehen". Er betonte, dass sich die Farc an den Friedensvertrag halten und hoffe, dass auch andere Akteure diesem Beispiel folgten.

In diesem ersten Fall untersucht die JEP Fälle von Freiheitsberaubung. Entführungen wurde seitens der Farc-Guerilla zur Finanzierung ihres Kampfes genutzt. Insgesamt wurden von der Staatsanwaltschaft 6.162 Fälle registriert. Soziale Bewegungen sprechen von insgesamt 40.000 Fällen. In den Jahren zuvor wurden lediglich 275 Urteile gegen 614 Farc-Mitglieder gesprochen. Dies verdeutlicht den hohen Grad an Straflosigkeit innerhalb der kolumbianischen Justiz. Die JEP wird sich auf jene Vorgänge konzentrieren, die einen großen Einfluss auf die kolumbianische Gesellschaft hatten und für die ausreichende Belege vorhanden sind.

Auch unterstellte sich mit Henry Torres zum ersten Mal ein General a.D. der kolumbianischen Armee der JEP. Zeitgleich beantragte er Haftaussetzung. Torres befindet sich zurzeit in Haft, da ihm die Verantwortung für mehrere Morde im Zuge des sogenannten Falsos-Positivos-Skandals vorgeworden wird. Während seiner Anhörung vor der ordentlichen Justiz hatte er stets seine Unwissenheit über die Vorfälle beteuert. Beim Skandal der Falsos Positivos wurden während der Amtszeit von Ex-Präsident Álvaro Uribe (2002-2010) tausende Zivilisten von Soldaten der kolumbianischen Armee ermordet und als gefallene Guerillakämpfer ausgegeben.

Vor einigen Wochen war es zu Änderungen innerhalb der Sonderjustiz gekommen und eine 18-monatige Sperrfrist von Prozessen gegen Staatsangehörige verhängt worden. Viele Fälle würden seitdem weder von der ordentlichen Justiz behandelt, noch von der Sonderjustiz verfolgt und befänden sich somit in einem Schwebezustand, so Kritiker.

Die Sonderjustiz für den Frieden wurde als juristische Komponente im Friedensvertrag zwischen der Farc und der kolumbianischen Regierung eingerichtet. Sie soll schwere Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen, die im Zuge des Konflikts begangen wurden, verfolgen und einer Straflosigkeit entgegenwirken. Dabei ist sie auf die Wahrheitsfindung und die Reparation der Konfliktopfer fokussiert. Ihre Laufzeit ist auf 15 Jahre begrenzt und kann unter Umständen um fünf Jahre verlängert werden. Die Sanktionen fallen nach Bereitschaft des Angeklagten bei der Wahrheitsfindung unterschiedlich aus. Bekennt sich der Betroffene seiner Verantwortung bei den Verbrechen sind Strafen von fünf bis acht Jahren Freiheitseinschränkung vorgesehen. Diese müssen nicht in einem Gefängnis abgesessen werden, sondern können genutzt werden, um Reparationsarbeit zu leisten. Kommt es hingegeben nicht zu einem Eingeständnis der Verantwortung und stellt das Gericht eine Schuld fest, so muss der Betroffene mit einer Haftstrafe von 15 bis 20 Jahren rechnen. Insgesamt sollen 3.500 ehemalige Guerilleros sowie rund 1.750 Angehörige von Polizei und Militär vorgeladen werden.