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Gericht in Ecuador bestätigt Urteil gegen Erdölkonzern Chevron

Quito. Das Verfassungsgericht in Ecuador hat einen Antrag des US-Erdölunternehmens Chevron auf Schutz vor juristischen Klagen und Rücknahme von Urteilen zurückgewiesen und damit eine Verurteilung des Konzerns wegen schwerer Umweltschäden im ecuadorianischen Amazonasgebiet in der Zeit zwischen 1964 und 1992 bestätigt.

Der Anwalt der Kläger, Pablo Fajardo, beurteilte den Richterspruch positiv: "Wir haben diesen juristischen Kampf vor ecuadorianischen Gerichten nun definitiv gewonnen", sagte er. Dies sei ein Triumph für das Land, die internationale Gemeinschaft und die Umweltschutzbewegung.

Chevron hatte vor dem Verfassungsgericht des südamerikanischen Landes versucht, Schadensersatzzahlungen aus erster und zweiter Instanz abzuwehren. Dabei war das Unternehmen zu Zahlungen in Höhe von 9,5 Milliarden US-Dollar verurteilt worden.

Fajardo verwies indes darauf, dass sich der Rechtsstreit wohl auf internationaler Ebene fortsetzen werde. "Dieser Kampf ist hier nicht zu Ende", so der Jurist: "Wir werden uns nun vor kanadischen Gerichten dafür einsetzen, dass Chevron zur Zahlung des Schadensersatzes gezwungen wird." Tatsächlich hatten die Kläger gegen Chevron in den USA einen Rückschlag erlitten. Ein Berufungsgericht in New York entzog dem Klägeranwalt Steven Donziger das Mandat. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Jurist sich im Zuge des bereits mehrere Jahre währenden Verfahrens mehrerer Prozessordnungsverstöße schuldig gemacht hat. Donziger versucht seit geraumer Zeit, die Schadensersatzforderungen gegen Chevron in Argentinien, Brasilien, Kanada und den USA durchzusetzen.

Das ehemalige US-Erdölunternehmen Texaco war in Ecuador zwischen 1964 und 1990 tätig und hat im Amazonasgebiet fünf Millionen Kubikmeter Boden verseucht. Im Jahr 2001 ging das Unternehmen in Chevron auf. Das Oberste Gericht Ecuadors hatte 2011 Chevron zur Zahlung von 9,5 Milliarden US-Dollar Schadensersatzzahlungen verurteilt. Der Konzern lehnte das Urteil und damit die Zahlung ab.