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Bundesregierung meldet der EU illegale Durchsetzung der US-Blockade gegen Kuba

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Lichtinstallation der Kuba-Solidaritätsbewegung gegen die US-Blockade am Karl-Liebknecht-Haus in Berlin am 17. Dezember 2015
Lichtinstallation der Kuba-Solidaritätsbewegung gegen die US-Blockade am Karl-Liebknecht-Haus in Berlin am 17. Dezember 2015

Berlin. Die Bundesregierung hat sich wegen der illegalen Anwendung der US-Blockadegesetze gegen Kuba in Deutschland erneut an die Europäische Union und deutsche Ermittlungsbehörden gewandt. Wie aus den Antworten auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hervorgeht, handelt es sich dabei um zwei Fälle. Über einen davon, die Klage eines Online-Ticketanbieters in Nordrhein-Westfalen, hatte auch amerika21 berichtet. Nach bisherigen Aussagen wird die Bundesregierung aber nur in solchen Fällen aktiv, in denen die Betroffenen sich an die Behörden wenden. Die Dunkelziffer ist daher hoch.

Bei dem bekannten Fall hatte das Dortmunder Ticketunternehmen Proticket in einem einstweiligen Verfügungsverfahren ein Urteil gegen Paypal erwirkt. Das Landgericht Dortmund wies die in Luxemburg ansässige europäische Filiale des Online-Dienstleisters bei einer Strafandrohung von 250.000 Euro an, die Kontosperrung gegen einen Kunden in Nordrhein-Westfalen aufzuheben. In dem Urteil der 3. Zivilkammer, das amerika21 vorliegt, wurde PayPal verboten, dem Unternehmen mit Verweis auf US-amerikanische Embargovorschriften Konten zu sperren, auch wenn bei den Geschäften über Paypal die Begriffe "Kuba", "Cuba", "kubanisch" oder "cubanisch" vorkommen. Der Streit wird nun weiter vor Gericht ausgetragen.

Der zweite Fall betreffe einen deutschen Staatsangehörigen mit Wohnsitz in Kuba, so die Bundesregierung. Diesem hatte "ein Online-Zahlungsdienstanbieter" – mutmaßlich auch Paypal – aufgrund seines Wohnsitzes und damit unter Berufung auf US- Sanktionsbestimmungen gegen Kuba eine Leistung verweigert. "Zudem habe seine deutsche kontoführende Bank die Geschäftsbeziehung mit ihm aufgrund der US-Sanktionsbestimmungen gegen die Republik Kuba gekündigt", so die Bundesregierung.

Vom Deutschen Bundestag aus habe die Linke derartige Fälle in den vergangenen Jahren immer wieder mit parlamentarischen Initiativen kritisch begleitet, sagt die Linken-Abgeordnete Heike Hänsel. "In inzwischen zwei Kleinen Anfragen ist die Bundesregierung allen konkreten Fragen ausgewichen. Es heißt dann immer, man habe das Thema angesprochen oder man prüfe es. Ergebnisse? Fehlanzeige!" Die Betroffenen der illegalen Durchsetzung der US-Blockade würden alleine gelassen.

Ähnlich äußerte sich der Rechtsanwalt von Proticket, Andreas Eberl, gegenüber amerika21. Antworten der Bundesregierung auf parlamentarische Anfragen seien bislang leider sehr zurückhaltend und sehr unkonkret. "Wir kennen das bereits aus vorherigen Verfahren: Die Behörden beschränken sich darauf, Gesetzesverstöße zu prüfen – zu einem Handeln kam es nach unserem Wissen bisher noch nicht."

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