Garífuna-Gemeinden klagen gegen den Staat in Honduras

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Protestaktion der Garífuna-Organisation OFRANEH gegen systematischen Landraub und Menschenrechtsverletzungen
Protestaktion der Garífuna-Organisation OFRANEH gegen systematischen Landraub und Menschenrechtsverletzungen

San José, Costa Rica. Vor wenigen tagen haben vor dem interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte (CIDH) in Costa Rica die ersten Anhörungen im Fall des Garífuna-Dorfes Triunfo de la Cruz gegen den honduranischen Staat stattgefunden. Die afroindigene Volksgruppe der Garífunas dort wehrt sich seit über einem Jahrzehnt gegen systematischen Landraub und die Verletzung ihrer Menschenrechte. Im Falle einer Verurteilung könnte diese Entscheidung zu einem Präzedenzfall für weitere indigener Völker und Landkonflikte in Honduras werden.

Bereits vor 13 Jahren hatten Bewohner von Triunfo de la Cruz und die Garífuna-Organisation OFRANEH ihre Situation vor der interamerikanischen Menschenrechtskommission angezeigt. Diese gab schließlich im April vergangenen Jahres bekannt, den Fall an den Gerichtshof weitergeleitet zu haben, da der honduranische Staat auf die von der Kommission ausgesprochenen Empfehlungen nicht reagiert hatte.

Durch den Verkauf von kommunalem Land an Dritte, Tourismusprojekte und die Einrichtung eines Naturschutzgebietes auf dem Gemeindeland sehen die Bewohner des Dorf Triunfo de la Cruz ihre Landrechte verletzt. Aktuell verfügt Triunfo de la Cruz laut Angaben von OFRANEH nur noch über 240 von ursprünglich 2.800 Hektar. Für den Landraub machen die Garífunas sowohl nationale und transnationale Unternehmen als auch staatliche Akteure verantwortlich. Dem honduranischen Staat wird vorgeworfen, angesichts der Situation nichts unternommen zu haben und die Ausstellung eines kommunalen Landtitels zu verweigern. Aufgrund des Landkonfliktes kam und kommt es zu konstanten Bedrohungen, Verfolgungen und Aggressionen gegen führende Gemeindemitglieder. Laut CIDH wurde den Betroffenen in Honduras kein wirksamer Zugang zur Justiz gewährt. Der CIDH beklagte ebenfalls die Nicht-Durchführung einer vorhergehenden, freien und informierten Befragung der Bevölkerung über Maßnahmen und Entscheidungen, die ihr Land betreffen.

Nach der öffentlichen Anhörung haben Kläger und Angeklagte einen Monat Zeit, ihre Abschlussplädoyers schriftlich einzureichen. Danach werden sich die Richter zur Urteilsberatung zurückziehen.