Abtreibungsstreit bewegt El Salvador

Oberster Gerichtshof verbietet trotz massiver Gefährdung der Frau den Schwangerschaftsabbruch. Protest gegen katholischen Einfluss

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Protest von Frauenrechtlerinnen in El Salvador: "Wäre Beatriz Deine Tochter - wäre es auch dann illegal, ihr Leben zu retten?"
Protest von Frauenrechtlerinnen in El Salvador: "Wäre Beatriz Deine Tochter - wäre es auch dann illegal, ihr Leben zu retten?"

San Salvador. Die Verfassungskammer des Obersten Gerichtshofes in El Salvador hat vor wenigen Tagen den Antrag auf Schwangerschaftsabbruch

einer 22-jährigen schwer erkrankten Patientin abgelehnt, obwohl das Leben der jungen Frau gefährdet ist. Nach Auffassung der Richter soll die Patientin, die in den Medien unter dem Pseudonym "Beatriz" vorgestellt wurde, die Risikoschwangerschaft bis zum Ende fortführen, obwohl ihr Kind nicht lebensfähig und ihre eigene Gesundheit bedroht ist.

Die Mutter eines 14 Monate alten Kindes leidet unter der Autoimmunkrankheit Lupus, einer Nierendysfunktion und weiteren gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Zudem fehlen dem Fötus große Teile des Gehirns und des Schädels (Anenzephalie). Die Ärzte sind der Ansicht, dass eine Fortsetzung der Schwangerschaft ein Risiko für Leben und Gesundheit der Mutter darstellt.

Weil in El Salvador Abtreibungen sowohl für die Frauen selbst als auch für ihre behandelnden Ärzte oder Hilfspersonal mit Haftstrafen sanktioniert werden, beantragten Beatriz’ Ärzte und ihr Rechtsanwalt im März 2013 bei den Behörden eine medizinisch begründete Abtreibung. Die Behörden reagierten zunächst wochenlang gar nicht.

Diese Untätigkeit führte zu einer beispiellosen Solidarität und Protestwelle auf nationaler und internationaler Ebene. In El Salvador finden seit April täglich Demonstrationen und Protestveranstaltungen von Frauen statt. Zahlreiche Nichtregierungsorganisationen haben sich mit Appellen an die Regierung gewandt. Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International hat mehr als 170.000 Unterschriften gesammelt. Gemeinsam mit der Frauenrechtsorganisation Agrupación Ciudadana por la Despenalización del Aborto, Ormusa und anderen Gruppierungen wurden die Listen öffentlichkeitswirksam an Regierung und Obersten Gerichtshof übergeben. Auch die Interamerikanische Menschenrechtskommission und eine interamerikanische Parlamentariergruppe setzten sich ein. Trotzdem vertagte der Oberste Gerichtshof nach einer Anhörung seine Entscheidung um weitere zwei Wochen – bis zum 29. Mai.

Der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte reagierte sofort mit der Anordnung an die Regierung, ohne weiteren Zeitverlust lebensrettende Maßnahmen für die Patientin durchzuführen. Die Gesundheitsministerin hat die Genehmigung zum Kaiserschnitt – für eine Abtreibung ist die Schwangerschaft schon zu weit fortgeschritten – nun ausgesprochen. Ein konkreter Zeitpunkt wurde jedoch nicht genannt, obwohl jede weitere Verzögerung das Leben der jungen Frau gefährdet.

Die Tragweite des Falls geht weit über das Einzelschicksal hinaus. Beobachter verweisen auf die Rechte von Frauen in einer katholisch geprägten Gesellschaft. Seit 1998 im Strafrecht von El Salvador ein totales Abtreibungsverbot verankert wurde, wurden 628 Frauen für durchschnittlich zwei bis acht Jahre für dieses Delikt inhaftiert. In einigen Fällen betrug das Strafmaß bis zu 30 Jahren. Allein im vergangenen Jahr sollen 60 Schwangere gestorben sein, weil ihnen der Abort verweigert wurde. El Salvador hat eine der höchsten Müttersterblichkeiten der Welt.


Christa Rahner-Göhring ist Expertin für El Salvador bei Amnesty International.