Kuba-Blockade: Paypal hebt Kontosperrung auf

Vergleich vor Landgericht in Bayern: Onlinebezahldienst lenkt im Streit mit Internetfirma unter Bedingungen ein. Grundkonflikt bleibt ungelöst

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Rum aus Kuba: Juristischer und politischer Grundkonflikt ungelöst
Rum aus Kuba: Juristischer und politischer Grundkonflikt ungelöst

Traunstein/Luxemburg. In Streit über die Blockade kubanischer Waren in Deutschland durch den Online-Bezahldienst Paypal ist vor dem Landgericht im bayrischen Traunstein ein Vergleich erzielt worden. Das erfuhr amerika21.de exklusiv aus Juristenkreisen. Dem Vergleich zufolge verpflichtet sich der Onlinebezahldienst mit Sitz in Luxemburg die Sperre des Paypal-Kontos des Onlinehändlers bardealer.de wieder aufzuheben. Der Händler vertreibt in Deutschland Waren aus Kuba. Im Gegenzug hat sich die Betreiberfirma von bardealer.de, DTS&W GmbH, verpflichtet, Waren aus Kuba über andere Wege abzurechnen. Dabei geht es vor allem um Spirituosen und Tabakwaren.

Der Prozess gegen Paypal Europe war von zahlreichen Internethändlern unterstützt worden, nachdem ihre Konten wegen des Handels mit Waren aus Kuba gesperrt wurden. Paypal hatte diesen Schritt mit der seit 1962 bestehenden US-amerikanischen Blockade gegen die sozialistische Regierung in Havanna begründet. Man sei als Tochterunternehmen des US-Konzerns Ebay an die Washingtoner Blockadegesetze gebunden, hieß es zu Begründung in weitgehend einheitlichen E-Mails, die amerika21.de vorliegen.

Die Klage führende Firma DTS&W GmbH hat Paypal Europe mit dem Musterprozess in München dazu bewegt, ihr Konto wieder freizugeben. Nach dem nun erzielten Vergleich ist nicht ausgeschlossen, dass Paypal auch mit anderen Betroffenen eine gütliche Lösung findet.

Genau dies wollte das Luxemburger Onlineunternehmen nach Informationen aus Justizkreisen offenbar verhindern. Demnach beantragten die juristischen Vertreter von Paypal Europe, über die Vereinbarung Stillschweigen zu bewahren. Mit solch einer Verschwiegenheitsregelung soll in der Regel verhindert werden, dass ein Vergleich auf andere, ähnlich gelagerte Fälle Auswirkung hat. Tatsächlich fand sich auf dem Presseportal von Paypal Europe am Montagabend keine Stellungnahme zu dem Vergleich.

Vertreter der Klageseite legten am Montag Wert darauf, dass keine der beiden Seiten einen Gewinn davongetragen hat. "Das war eine sehr sachgerechte Lösung", sagte ein Beteiligter. Jedoch sei die nun erzielte Einigung Paypal Europe schon vor Wochen angeboten worden. Damals habe das Unternehmen eine Aufhebung der Kontosperren unter bestimmten Bedingungen noch abgelehnt.

Dem Vergleich zum Trotz bleibt der juristische und politische Grundkonflikt ungelöst. Nicht geklärt wurde die Frage, ob Paypal als Tochterunternehmen des US-amerikanischen Ebay-Konzerns die Blockadegesetze gegen Kuba in Europa durchsetzen darf. Diese Frage beschäftigt inzwischen auch Bundesbehörden.

Kritik an der Entscheidung kam indes von politischer Seite. "So erfreulich der Vergleich für die deutschen Unternehmen ist, so unfair ist dies für Kuba, weil deutsche Unternehmen sich dem Diktat der US-Blockade beugen", heißt es in einer Erklärung des Netzwerks Kuba, einem Zusammenschluss von mehreren Dutzend politischen und entwicklungspolitischen Kuba-Gruppen in Deutschland. Umso wichtiger sei es, das Engagement gegen die US-Blockade gegen Kuba auszuweiten, "deren Ende vor Kurzem von der UN-Generalversammlung einhellig gefordert wurde".