Kolumbien / Politik

Widersprüche in Interpol-Bericht zu Computern der FARC

Zum Untersuchungsbericht von Interpol über die Computer der FARC

"In diesem Teil des Berichtes werden die Schlussfolgerungen präsentiert, zu denen INTERPOL nach Abschluss der forensischen Analyse gelangt ist. Der (...) Inhalt der Daten ist nicht Gegenstand der forensischen IT-Untersuchungen" (Aus dem Bericht der Interpol, S. 26)

Am vergangenen 1. März 2008 beschlagnahmen die kolumbianischen Behörden im Verlauf einer Militäraktion gegen ein Lager der Guerillaorganisation "Revolutionäre Streitkräfte Kolumbiens" (FARC) auf ecuadorianischem Gebiet acht Computermedien. Der Bericht benennt als Eigentümer Raúl Reyes, der unter bürgerlichem Namen Luis Edgar Devia Silva heißt. Reyes war einer der sieben Mitglieder des Sekretariats der FARC.

Nach Abschluss der Operation ersuchen die kolumbianischen Behörden die internationale Polizeibehörde Interpol um Hilfe zur Durchführung einer unabhängigen forensischen Analyse der aufgefundenen Daten. Aus dieser Analyse veröffentlicht Interpol einige Schlussfolgerungen (siehe Anhang). Ein Verzeichnis über die Art der Untersuchungen wurde jedoch unter Verschluss gehalten. Dies ist bedauerlich, weil der veröffentlichte Bericht eine Reihe von Unklarheiten enthält.

Aus den öffentlich zugänglichen Schlussfolgerungen ist zu entnehmen:

  1. Zwischen dem 1. und 3. März 2008 (als sich die informationstechnologischen Beweismittel in Besitz der kolumbianischen Behörden befanden) wurden die enthaltenen Daten "seitens der Ermittlungsbehörden nicht entsprechend der international anerkannten Prinzipien zum Umgang mit elektronischen Beweismitteln behandelt" (Schlussfolgerungen, Seite 8).
  2. Die Schlussfolgerungen besagten dessen ungeachtet, dass es keinerlei Anzeichen dafür gibt, dass User-Dateien hinzugefügt, verändert oder gelöscht wurden. Dieser Schluss kann nach dem Wortlaut dessen, was auf den folgenden Seiten des Berichtes ausgeführt wird, getrost bezweifelt werden. Bereits im folgenden Absatz heißt es, dass die Behörden auf die Beweismittel Zugriff genommen haben, ohne notwendige Schutzmaßnahmen zu beachten. Schon der bloße Zugriff habe zu einer Veränderung der Beweisdaten führen können.
  3. Die Expertengruppe für IT-Untersuchungen von Interpol bestätigt, dass diese Verfehlung im Umgang mit den Beweisen vermehrt vorgekommen ist. Es werden deswegen mehrere Empfehlungen gegeben, damit künftig weitere derartige Verfahrensfehler vermieden wird en können (Seite 10).

In den Ausführungen des Interpolberichtes über die Beschlagnahmungsaktion ist zu lesen:

  • Interpol hat drei Tage nach der Beschlagnahme über die üblichen Kanäle und auf dem dafür vorgesehenen Verfahrensweg Kenntnis von dem technischen Hilfsgesuch er halten, um die Unversehrtheit der beschlagnahmten computertechnischen Beweise zu bestätigen (Seite 12);
  • Die Beweismittel gingen erst 48 Stunden (Seite 18) nach ihrer Sicherstellung durch die kolumbianischen Behörden in die Verfügungsgewalt der kolumbianischen Kriminalpolizei über. Die unterschiedliche Charakterisierung von "kolumbianischen Behörden" und "kolumbianischer Kriminalpolizei" in dem Bericht lassen einen Moment lang vermuten, dass letztere nicht Teil des gesamten Behördenapparates seien könnten. Dann aber müsste die Frage gestellt werden, welche "kolumbianischen Behörden" an der Beschlagnahme teilgenommen haben. Eine Polizeibehörde pflegt jedenfalls nicht außerhalb ihres Zustandsgebietes zu operieren.
  • In Abschnitt 48 (Seite 23) wird die Beeinflussung der Untersuchung deutlich, wenn erklärt wird, dass die kolumbianischen Behörden Interpol eine Auflistung von Dokumenten zukommen gelassen hat, um deren Aufspürung unter den beschlagnahmten Beweismitteln gebeten wird.

Schließlich ist in den Hauptschlussfolgerungen des öffentlichen Berichtes zu lesen, dass

  • die Inhalte der beschlagnahmten Beweismittel in dem vertraulichen Bericht im Einzelnen aufgeführt werden und dass es in der souveränen Entscheidung der kolumbianischen Behörden liegt, ob diese offen gelegt werden sollen oder nicht (Seite 27 ff);
  • mit Interpol die Unversehrtheit der Beweise geprüft wird, während sie unbeaufsichtigt waren (Seite 28);
  • eine der von Interpol verwendeten Mechanismen zur Feststellung der Unversehrtheit der Beweisunterlagen die Zeitkennung der Dateien ist (Seite 28);
  • binnen der 48 Stunden, die zwischen der Beschlagnahme und dem Empfang durch die Kriminalpolizei vergingen, die Beweismittel durchsucht worden sind (Seiten 32 und 33) und dabei in flagranter Weise die internationalen Grundsätze bezüglich des Umgangs mit elektronischen Beweismitteln verletzt wurden;
  • sich aus der Lektüre der Abschnitte 92 bis 97 (Seite 34) ergibt, dass die Zeitkennzeichnung der Dateien keine Sicherheit für die Beurteilung der Authentizität bietet;
  • daher besagte Informationen (wenn nicht gar die Dateiinhalte) nicht als Beweismittel in Betracht gezogen werden können;

Es bleibt ein Umstand, den ich schon vorher erwähnt habe: die Unterscheidung zwischen "kolumbianischen Behörden" und "Kriminalpolizei", die sich durch den gesamten Bericht zieht. Genau besehen ist die einzige "kolumbianische Behörde", die die Fähigkeit hat, mitten im Urwald und jenseits der rechtmäßigen Grenzen Kolumbiens eine bewaffnete Aktion durchzuführen die Armee.

So bestätigt der Bericht nichts anderes, als dass die kolumbianische Armee mit Hilfe der Kriminalpolizei drei Laptops und fünf weitere Speichermedien an Interpol übergeben hat. Sie tat dies, nachdem sie diese Medien 48 Stunden lang in ihrem Besitz hatte und dabei massiv gegen internationale Abkommen über den Umgang mit elektronischen Beweismitteln verstoßen hat. Interpol selbst weist darauf hin und spricht Empfehlungen aus, um solche Manipulationen in Zukunft zu vermeiden.

Und schließlich wurden die Beweismittel vor der Übergabe an die Polizei durchsucht und Interpol selbst wurde von den kolumbianischen Behörden darüber in Kenntnis gesetzt, welcher Dateien "gefunden" werden sollen. Wozu, frage ich, sollen die Schlussfolgerungen des Berichtes angesichts solcher Einflussnahme noch gut sein? Antwort darauf könnte der vertrauliche technische Bericht von Interpol geben. Er aber ist weiter unter Verschluss.


Den Originaltext des Internetportals Rebelion finden Sie hier.

Der Bericht von Interpol ist als PDF-Datei in mehreren Sprachen hier zu finden.