Venezolaner in El Salvador laut Bericht im CECOT gefoltert

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"Sie kamen in die Hölle", der Bericht von HWR und Cristosal dokumentiert Folter im Gefängnis CECOT in El Salvador
"Sie kamen in die Hölle", der Bericht von HWR und Cristosal dokumentiert Folter im Gefängnis CECOT in El Salvador

San Salvador/Caracas. Die Venezolaner, die von der US-Regierung im März 2025 nach El Salvador deportiert worden sind, sind im Hochsicherheitsgefängnis CECOT gefoltert worden. Zu diesem Ergebnis kommt ein Bericht von Human Rights Watch und Cristosal. Beide Organisationen betonen, dass es sich nicht um Einzelfälle handelte, sondern um systematische Menschenrechtsverletzungen. Der aktuelle Bericht belegt außerdem die Mitverantwortung der US-Regierung an Folter, erzwungenem Verschwinden und anderen Übergriffen.

Trotz glaubwürdiger Berichte über schwere Menschenrechtsverletzungen in den Gefängnissen El Salvadors hatte die US-Regierung 252 Venezolaner deportiert, darunter auch Dutzende von Asylsuchenden. Damit verstieß die US-Regierung gegen den Grundsatz der Nichtzurückweisung in ein Land, in dem die Personen gefoltert oder verfolgt werden könnten. Die Venezolaner wurden Opfer von willkürlicher Inhaftierung, erzwungenem Verschwinden, Folter, unmenschlichen Haftbedingungen und in einigen Fällen auch von sexueller Gewalt.

Grundlage des Berichts sind Zeugenaussagen von 40 Personen, die im CECOT festgehalten worden waren, sowie 150 ihrer Angehörigen, Rechtsanwälte und Bekannten. Untersucht wurden Fotos von Verletzungen, Datenbanken mit Polizeiberichten, Unterlagen über den Aufenthaltsstatus der Personen in den USA und Daten der US-Einwanderungsbehörden. Die Aussagen und Belege der Verletzungen wurden von der Independent Forensic Expert Group sowie durch Recherchen des Berkeley Human Rights Centers Investigation Lab der Universität California überprüft.

Etwa die Hälfte der Venezolaner, die im CECOT inhaftiert worden waren, hatten keinerlei Vorstrafen und nur drei Prozent waren in den USA wegen einer Gewalttat verurteilt worden. Bei den meisten waren auch in Venezuela oder anderen lateinamerikanischen Ländern keinerlei Vorstrafen bekannt. Aussagen von Angehörigen und Rechtsanwälten weisen darauf hin, dass mindestens 62 der Venezolaner mitten im Asylverfahren deportiert waren, obwohl sie bereits hatten glaubhaft machen können, dass ihre Angst vor Verfolgung berechtigt war.

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US- und salvadorianische Behörden hatten sich geweigert, Informationen über ihr Schicksal herauszugeben. Auf 76 Habeas Corpus Anträge von Cristosal hat der Oberste Gerichtshof von El Salvador nicht reagiert. Habeas Corpus Anträge sind gerichtliche Ersuchen, um eine illegale Inhaftierung überprüfen zu lassen und die Freilassung aus der Haft zu erwirken.

Human Rights Watch und Cristosal kamen zu dem Schluss, dass die Fälle von Folter und Misshandlung von Venezolanern in CECOT keine Einzelfälle von Wachpersonal oder Bereitschaftspolizei waren, sondern vielmehr systematische Verstöße. Die Misshandlungen scheinen Teil einer Praxis gewesen zu sein, die darauf abzielte, die Häftlinge zu unterwerfen, zu demütigen und zu disziplinieren. Die Brutalität und Wiederholung der Misshandlungen deuten ebenfalls darauf hin, dass das Wachpersonal und die Bereitschaftspolizei in der Überzeugung handelten, dass ihre Vorgesetzten ihre Misshandlungen entweder unterstützten oder zumindest tolerierten.

"Die Wärter kamen jeden Tag, um die Zellen zu durchsuchen", sagte einer der Gefangenen. "Sie holten uns alle aus unseren Zellen, zwangen uns, uns hinzuknien, legten uns Handschellen hinter den Rücken an, drückten unsere Arme auf den Kopf und schlugen uns mit Schlagstöcken, Tritten und Fäusten … und ließen uns dann 30 oder 40 Minuten lang knien." Mehrere gaben an, dass Wachpersonal sie geschlagen habe, nachdem sie während des Besuchs des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz im Mai mit Mitarbeitern des Komitees gesprochen hatten. Drei gaben an, sexueller Gewalt ausgesetzt gewesen zu sein.

Aus den Ergebnissen der Untersuchung leiten Human Rights Watch und Cristosal weitreichende Forderungen an die Regierungen der USA, El Salvador und Venezuela, an die internationale Gemeinschaft, insbesondere die Mitgliedsstaaten der Organisation Amerikanischer Staaten und Europas, sowie an die Menschenrechtsmechanismen der Vereinten Nationen ab. Sie fordern gründliche Ermittlungen und Aufklärung, die Beendigung der Übergriffe und die Einhaltung von internationalen Menschenrechtsstandards und rechtsstaatlichen Prinzipien mit detaillierten Empfehlungen.