Havanna. Kubas Regierung hat ein neues Gesetz erlassen, um den Stromverbrauch "zu kontrollieren und effizienter zu gestalten". Von den Regelungen betroffen sind sowohl staatliche als auch private Großverbraucher sowie Joint Ventures und ausländische Vertretungen. Diese müssen künftig einen Teil ihrer Energie auf Basis erneuerbarer Quellen selbst produzieren oder entsprechende Ausgleichszahlungen leisten.
Als "Großverbraucher" werden jene Wirtschaftsakteure und Einrichtungen definiert, die 2023 einen durchschnittlichen Monatsverbrauch von mindestens 30 Megawattstunden oder 50.000 Litern Brennstoff hatten. Sie haben nun drei Jahre Zeit, um erneuerbare Energiequellen zu installieren, mit denen sie mindestens 50 Prozent ihres Strombedarfs während der täglichen Spitzenlast (11 bis 13 Uhr) selbst erzeugen.
Kuba will bis 2030 mindestens 37 Prozent des Stroms durch erneuerbare Energien erzeugen.
"Neue Investitionen, die heute getätigt werden, müssen unbedingt mit erneuerbaren Energien erfolgen", betonte die Leiterin des nationalen Büros für rationalen Energieeinsatz (ONURE), Leisy Hernández González. Denn "bei der derzeitigen Situation des nationalen Stromnetzes ist es unmöglich, weiterhin eine Last zu tragen, die die Versorgungssituation der Bevölkerung verschärfen wird".
Das Dekret kündigt auch die Einführung eines speziellen, deutlich höheren Tarifs für den Stromverbrauch zu Spitzenzeiten an, der nicht mehr subventioniert ist. Als Referenz dienen "die realen Kosten der Stromerzeugung mit Diesel zum offiziellen, von der kubanischen Zentralbank genehmigten Wechselkurs". Der Tarif gilt "für neue, als Großverbraucher geltende Investitionen, ab Inbetriebnahme". Für bestehende Großverbraucher werden die neuen Tarife erst ab November 2027 greifen. Ausgenommen sind Unternehmen in der Sonderwirtschaftszone Mariel.
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Festgelegt werden auch die verschiedenen Verstöße und Sanktionen, die auf staatliche und private Wirtschaftsakteure zukommen können.
Zudem wird der Minister für Energie und Bergbau verpflichtet, dem Ministerrat ein spezielles Notfallregime für die Elektrizitätsversorgung vorzuschlagen, wenn "das nationale Stromsystem die Nachfrage nicht mehr mit der verfügbaren Kapazität decken kann".
Der Energienotstand bringt eine Reihe von Einsparmaßnahmen mit sich. Unter anderem müssen Elektroöfen und Klimaanlagen während der Spitzenlastzeit komplett abgeschaltet und Klimaanlagen generell auf eine Temperatur von mindestens 25 Grad eingestellt werden. Die Straßenbeleuchtung wird nur in priorisierten Gebieten aktiviert, und Büros sind verpflichtet, die Raumbeleuchtung um 50 Prozent zu reduzieren. Wasserpumpen müssen den nächtlichen Betrieb einstellen. Falls notwendig, kann eine geplante Abschaltung von Stromkreisen auch über einen Zeitraum von 72 Stunden hinaus durchgeführt werden.
Wie das Gesetz ausführt, hat der Ministerrat 48 Stunden Zeit, um über den Vorschlag zur Verkündung des Energienotstands zu entscheiden. Bei Zustimmung informiert der Energieminister innerhalb von 24 Stunden die zentralen Staatsorgane sowie die Provinzverwaltungen. Parallel dazu sorgt die ONURE für die landesweite Bekanntmachung des Notfallregimes über regionale Energieräte und kommunale Organisationen.