Mexiko: Oberster Gerichtshof entkriminalisiert Schwangerschaftsabbruch

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Der Oberste Gerichtshof kam der Forderung mexikanischer Frauen nach einer Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs nach
Der Oberste Gerichtshof kam der Forderung mexikanischer Frauen nach einer Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs nach

Mexiko-Stadt. Der Oberste Gerichtshof von Mexiko hat am Dienstag entschieden, dass die Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen gegen die mexikanische Verfassung verstößt. Die Richter:innen urteilten einstimmig, dass der Bundesstaat Coahuila die Strafe für Abtreibungen aus seinem Strafgesetzbuch streichen muss. Bisher konnten Menschen in Coahuila, die sich dafür entscheiden, zu ein bis drei Jahren Haft verurteilt werden.

"Nie wieder soll eine Frau oder eine schwangere Person strafrechtlich verfolgt werden. Heute ist die Gefahr von Gefängnisstrafen und die Stigmatisierung von Menschen, die sich freiwillig für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden, gebannt", sagte der Verfasser des Gesetzentwurfs, Luis María Aguilar.

Bisher war es in den Bundesstaaten Mexiko-Stadt (seit 2007), Oaxaca (seit 2019), Veracruz und Hidalgo (beide seit 2021) straffrei möglich, einen freiwilligen Abbruch innerhalb der ersten zwölf Wochen durchzuführen. Lediglich als Resultat einer Vergewaltigung ist Abtreibung im ganzen Land legal.

In anderen lateinamerikanischen Ländern wie Argentinien und Uruguay wurden Schwangerschaftsabbrüche nach Jahren der Proteste der feministischen Bewegung in der Region legalisiert. Das jetzige Urteil  könnte nun als Präzedenzfall für die Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen in ganz Mexiko gehandelt werden.

Dies sei ein enormer Schritt in Richtung Legalisierung im ganzen Land, sagte die Geschäftsführerin der Frauenrechtsorganisation GIRE, Rebeca Ramos. "Wir sind absolut bereit, die Verweigerung einer sicheren und legalen Abtreibung im ganzen Land rechtlich anzufechten". Melissa Ayala, Koordinatorin des Bereichs Dokumentation und Rechtsstreitigkeiten bei GIRE, betonte außerdem die Besonderheit, dass die Richter:innen nicht nur von Frauen, sondern auch von Menschen, die in der Lage sind, Kinder zu gebären, sprechen. "Es sind Frauen, aber auch Transmänner und nicht-binäre Menschen, die von dieser Art von Strafbestimmungen betroffen sind."

Der mexikanische Präsident, Andrés Manuel López Obrador, sagte zu der Entscheidung, dass die Legislative respektiert werden müsse und er das Urteil akzeptieren werde.

Derzeit steht noch die Befassung des Obersten Gerichtshofs mit der Verfassungsmäßigkeit des "Schutzes des Lebens ab dem Zeitpunkt der Empfängnis" im Bundesstaat Sinaloa an.