Quito. Jorge Glas, ehemaliger Vizepräsident Ecuadors, darf das Gefängnis nicht verlassen. Dies entschied die Verfassungsrichterin der Provinz Pichincha, Soledad Manosalvas.
Zur Begründung gab sie an, dass die Voraussetzungen zur Zulassung des Habeas Corpus nicht erfüllt seien, da dem Inhaftierten im Hochsicherheitsgefängnis in Quito die notwendige medizinische Betreuung zuteil werde. Im Vorfeld hatte Glas' Verteidigung unter anderem sechs Ärzte in den Zeugenstand berufen, die gegenteilige Angaben gemacht hatten. Der aus seiner Zelle per Video zugeschaltete Glas zeichnete ein ähnliches Bild.
Manosalvas wies in diesem Zusammenhang die von der Verteidigung ebenfalls vorgebrachten Anschuldigungen der Verletzung der Menschenrechte zurück. Nach Morddrohungen gegen Glas in der vorherigen Haftanstalt in Santa Elena sah die Richterin seine Sicherheit durch die Verlegung nach Quito und einen eigenen, rund um die Uhr verfügbaren Wachdienst und ein eigenes Bad, gewährleistet.
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Die Verhandlung hatte eigentlich am 14. Juni stattfinden sollen, musste jedoch aufgrund zweier Bombendrohungen verschoben werden.
Die jetzige Entscheidung steht am Ende einer Reihe von richterlichen Beschlüssen der vergangenen zwei Monate. Nach vorläufiger Freilassung durch den Richter Diego Moscoso unter Auflagen und unter Berufung auf Habeas Corpus, musste Glas im Mai wieder ins Gefängnis, da das Provinzgericht von Santa Elena den Richter für "nicht zuständig" erklärt hatte (amerika21 berichtete).
Glas verbüßt derzeit eine sechsjährige Haftstrafe wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, Bestechung und Betrug. Er wies die Beschuldigungen stets zurück und sieht sich als politischen Gefangenen.