Brasília. Die brasilianische Bundespolizei hat die Wohnungen von drei Bundesabgeordneten und Mitgliedern der Liberalen Partei (PL) von Präsident Jair Bolsonaro durchsucht. Sie stehen im Verdacht, Geld unterschlagen zu haben.
Der PL schloss sich Bolsonaro vor einigen Monaten an, um mit ihr bei den Präsidentschaftswahlen im kommenden Oktober zu kandidieren. Auch sein Sohn, Senator Flávio Bolsonaro, trat in die Partei ein.
Die Bundespolizei ermittelt wegen des Verdachts der Veruntreuung von Parlamentsgeldern mittels zahlreicher Briefkastenfirmen gegen die Abgeordneten Josimar de Maranhãozinho (PL-MA), Bosco Costa (PL-SA) und Pastor Gildenemir (PL-MA). Die Durchsuchungen fanden in den Wohnungen und Büros der Beschuldigten in den brasilianischen Bundesstaaten statt.
Laut der Tageszeitung O Globo beantragte die Bundespolizei auch die Durchsuchung ihrer Aktenschränke in der Abgeordnetenkammer in Brasìlia, doch der für den Fall zuständige Richter des Obersten Gerichtshofs, Ricardo Lewandowski, lehnte dies ab.
Die Ermittlungen gehen auf die im Jahr 2020 eingeleitete "Operação Ágio Final" (Operation Endprämie) zurück. Dies war bereits die dritte Durchsuchung der Bundespolizei bei Maranhãozinho, nachdem Ermittler ihn in der Vergangenheit mit dubiosen Geldkassetten gefilmt hatten.
In einer bei Twitter veröffentlichten Stellungnahme schrieb Maranhãozinho, er trage "mit großer Gelassenheit" zu den Ermittlungen bei. "Mein politisches und öffentliches Leben wird von Arbeit, Kompetenz und Seriosität bestimmt. Meine Antwort auf die Angriffe steht im Buch Jesaja 54:17", so der Parlamentarier.
Gildenemir erklärte, er habe nie an irgendeiner Handlung teilgenommen, die "gegen das Gesetz verstößt", und er vertraue der Arbeit der Justiz.
Schon im Dezember schloss die Bundespolizei die ersten Ermittlungen gegen Maranhãozinho ab und stellte fest, dass er im Fall der Geldkassetten Unterschlagung sowie Geldwäsche begangen und eine kriminelle Organisation gegründet habe.
Der Fall wurde an die Generalstaatsanwaltschaft weitergeleitet, die darüber befinden sollte, ob Anklage erhoben oder die Untersuchung eingestellt wird. Bisher gab es allerdings keine Entscheidung diesbezüglich.