Windpark in Mexiko: Energieministerium widersetzt sich gerichtlichen Auflagen

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Die EDF Group will in Unión Hidalgo, Mexiko, einen Windpark mit 115 Windrädern bauen
Die EDF Group will in Unión Hidalgo, Mexiko, einen Windpark mit 115 Windrädern bauen

Unión Hidalgo. Indigene Miteigentümer (comuneros) der Ländereien von Unión Hidalgo im mexikanischen Bundesstaat Oaxaca wehren sich seit über zwei Jahren gegen den Bau des Windparks Gunaa Sicarú. Dieses Projekt wird vom französischen Energieunternehmen Electricité de France (EDF) in Auftrag gegeben. Für die Erteilung der Landnutzungsrechte ist der Staat und im Falle des Windparks Gunaa Sicarú das Energieministerium (Sener) sowie die Landesregierung von Oaxaca zuständig.

In einer Pressemitteilung wiesen Bauprojektgegner aus Unión Hidalgo und diverse soziale Organisationen nun auf Unregelmäßigkeiten in der Durchführung der Indigenen-Befragung und auf "die strukturelle Missachtung indigener Landrechte" hin. Zudem hätten "Bedrohungen und Schikanen" durch Beamte der Landesregierung und des Sener gegen die Windpark-Gegner zugenommen. Diese würden die Freiheitsrechte einschränken und die persönliche Sicherheit der Protestierenden bedrohen.

Für die Erteilung der Baugenehmigung von Großprojekten auf indigenem Land muss laut Verfassung eine "Consulta Indígena" durchgeführt werden. Dabei soll die betroffene Bevölkerung informiert und um Erlaubnis gefragt werden.

Die Klage der Gemeinschaft aus Unión Hidalgo gegen irreguläre Konsultationsverfahren im Falle des Windparks Gunaa Sicarú wurde bereits 2018 von der Obersten Richterin des Landgerichts Oaxaca, Elizabeth Franco Cervantes, rechtswirksam anerkannt. Ihr Urteil forderte das Unternehmen auf, die Bauarbeiten auszusetzen, bis nachgewiesen sei, dass das "Recht auf vorherige, freie und informierte Befragung" eingehalten wurde. Die EDF Group, zweitgrößter Stromerzeuger weltweit, will einen Windpark mit 115 Windrädern auf dem ressourcenreichen Land bauen.

Die Nichtregierungsorganisation "Projekt für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte" und weitere Organisationen begrüßen diesen Richterspruch. Dies sei im mexikanischen Kontext eine "historische Entscheidung", da erstmalig in einem Rechtsstreit um ein Großprojekt die Position der indigenen Bevölkerung bekräftigt wurde.

Gleichzeitig beklagen sie, dass die Einhaltung des Urteils bisher nicht gewährleistet werde. Obwohl staatliche Akteure dazu verpflichtet sind, die Befragung unparteiisch durchzuführen, agierten Sener und Beamte der Landesregierung zu Gunsten des EDF. Im Schulterschluss mit dem Unternehmen übten sie Druck auf die betroffene Gemeinschaft aus. Die Bauprojektgegner berichteten, dass während der Befragungen in Unión Hidalgo (2018 und 2019) der Bevölkerung die Möglichkeit entzogen wurde, sich gegen das Projekt zu wehren. Manche Menschen sahen sich dazu gedrängt, ihre Proteste einzustellen und dem Bau zuzustimmen, in einigen Fällen sogar durch "aggressive Belästigungen und Gewalt". Ein Bericht des UN-Menschenrechtsrats habe gezeigt, dass auch in Konsultationsverfahren anderer Großprojekte indigene Landrechte missachtet wurden. Dadurch würden die Interessen transnationaler Unternehmen über das Recht der indigenen Bevölkerung auf freie Entscheidung über die Nutzung ihres Landes gestellt.

Verantwortlich für diese Benachteiligung sei auch das Entwicklungsmodell im Land, das sich auf ausländische Investitionen durch den Bau von Großprojekten stütze, so die Windpark-Gegner. Sie bedauern, dass am Beispiel Unión Hidalgo einmal mehr sichtbar werde, dass das Rechtssystem "indigene Völker und Gemeinschaften strukturell diskriminiert und damit einen Kontext der Stigmatisierung, Kriminalisierung und Gewalt gegen indigene Menschenrechtsverteidiger schafft".

Die Protestierenden fordern Richterin Franco Cervantes auf, für die Umsetzung ihres Urteils zu sorgen und Gemeinden aus Unión Hidalgo eine gerechte Teilnahme an der Entscheidung über den Windpark Gunaa Sicarú zu ermöglichen.