Ecuador / Politik

Ecuador: Haftbefehl gegen Ex-Präsidenten Correa

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Der ehemalige Präsident von Ecuador, Rafael Correa, in dieser Woche bei einem Interview mit dem Sender HispanTV (Screenshot)
Der ehemalige Präsident von Ecuador, Rafael Correa, in dieser Woche bei einem Interview mit dem Sender HispanTV (Screenshot)

Quito. Das Oberste Gericht in Ecuador hat in der vergangenen Woche einem Antrag der Generalstaatsanwaltschaft stattgegeben und einen Haftbefehl gegen den Ex-Präsidenten Ecuadors ausgesprochen. Ihm und weiteren 21 ehemaligen Funktionären und Unternehmen wird illegale Wahlkampffinanzierung und Bestechung vorgeworfen. Dieser Justizkomplex, genannt "Caso Verde", geht davon aus, dass Firmen illegalerweise der Partei Alianza Pais in der Regierungszeit Correas Gelder haben zukommen lassen. Diese sollen dann der Wahlkampffinanzierung gedient haben. Unter der Führung des Ex-Präsidenten hätten die Beschuldigten eine kriminelle Vereinigung gebildet, so der Vorwurf.

Neben Correa, der in Belgien lebt und dem ehemalige Vize-Präsidenten, Jorge Glas, der bereits seit über einem Jahr im Gefängnis sitzt, erging der Haftbefehl gegen drei weitere Personen (Walter Solís, Vinicio Alvarado und Yamil Massuh), die sich wie Correa momentan im Ausland aufhalten. Polizei und Interpol sind aufgefordert, die Beschuldigten zu verhaften. Denjenigen, die sich in Ecuador befinden, wurde zur Auflage gemacht, das Land nicht zu verlassen und sich regelmäßig bei Gericht zu melden.

Correa erklärte bei Twitter und in einem Interview mit dem Fersehsender Hispan TV, diese neuerlichen Vorwürfe gegen ihn seien Teil einer politischen Verfolgung. Bisher hätte die Justiz weder die Vorwürfe gegen ihn noch gegen Glas beweisen können. In diesem konkreten Fall geht es um den Vorwurf eines Kontos Correas über 6.000 US-Dollar. Correa erläuterte, dass dieses Geld aus freiwilligen Beiträgen von Mitgliedern von Alianza Pais stamme und an Leute gegeben worden sei, die in finanzielle Not geraten seien.

Der Anwalt Correas, Fausto Jarrín, kündigte an, den Haftbefehl anzufechten.