Mexiko: Spionage gegen Journalisten und Aktivisten vor Gericht

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Mit der Spionage-Software Pegasus soll es in Mexiko zwischen 2015 und 2016 mindestens 88 Versuche gegeben haben, Computer oder Mobiltelefone zu infizieren
Mit der Spionage-Software Pegasus soll es in Mexiko zwischen 2015 und 2016 mindestens 88 Versuche gegeben haben, Computer oder Mobiltelefone zu infizieren

Mexiko-Stadt. Ein mexikanischer Richter hat angeordnet, dass der Verdacht der Spionage durch Regierungsbehörden gegen Journalisten und Menschenrechtsaktivisten untersucht werden muss. Laut dem lateinamerikanischen Fernsehsender Telesur gab es zwischen 2015 und 2016 mindestens 88 Versuche, Computer oder Mobiltelefone mit der Spionage-Software Pegasus zu infizieren. Nun wurde der Generalstaatsanwaltschaft aufgetragen, Ermittlungen gegen die eigene Agentur für strafrechtliche Untersuchungen aufzunehmen. Die von den Opfern vorgelegten Beweise seien zuzulassen, so der Richterspruch. Die Staatsanwaltschaft hatte dies im Februar abgelehnt.

Der Richter verfügte weiter, dass sich die Nachforschungen auf die illegale Anschaffung und anschließende Nutzung des Programms durch Mitarbeiter der Agentur konzentrieren sollen. Pegasus ist dafür gedacht, Textnachrichten, Anrufe ebenso wie Aufenthaltsort, Kalendereinträge oder Kontaktlisten der überwachten Person auszuspionieren.

Im Juni vergangenen Jahres hatten Verbraucherschützer, Menschenrechtsaktivisten und Journalisten gemeinsam die Verwendung des Pegasus-Programms gegen sie zur Anzeige gebracht (Amerika21 berichtete). Darin warfen sie der Staatsanwaltschaft unter anderem mangelnde Sorgfalt bei den Ermittlungen vor. "Bereits bei der Anzeige haben wir darauf aufmerksam gemacht, dass der Staatsanwaltschaft Wille und Fähigkeiten fehlen, um Nachforschungen gegen sich selbst anzustellen. Wir forderten deshalb ein unabhängiges Expertengremium. Bis dato ist aber nichts passiert", heißt es nun in ihrer Stellungnahme zum Richterspruch. "In einer Demokratie sollte Überwachung nicht willkürlich erfolgen, und schon gar nicht gegen Journalisten, Aktivisten und Menschenrechtsanwälte eingesetzt werden", so die Verfasser weiter.