Folterer der Diktatur in Brasilien straflos verstorben

Chef des Folterzentrums DOI-CODI wurde strafrechtlich nie für seine Taten belangt. Öffentlich durfte er als Folterer bezeichnet werden

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Carlos Alberto Brilhante Ustra: Der Folterer ist ein Folterer ist ein Folterer ...
Carlos Alberto Brilhante Ustra: Der Folterer ist ein Folterer ist ein Folterer ...

Brasília. Einer der berüchtigsten Folterer der brasilianischen Militärdiktatur, Carlos Alberto Brilhante Ustra, ist am 15. Oktober gestorben. Strafrechtlich war er nie zur Verantwortung gezogen worden. Zivilrechtlich wurde in mehreren Instanzen den Klägerinnen und Klägern der Familie Teles, die von ihm gefoltert worden waren, das Recht zugesprochen worden, den Folterer Ustra als solchen bezeichnen zu dürfen.

Coronel Ustra war von September 1970 und Januar 1974 unter dem Codenamen "Major Tibiriçá" Chef des berüchtigten Folterzentrums "Sonderkommando für Informationsoperationen -- Zentrum für Untersuchungen der inneren Verteidigung" (DOI-CODI) in São Paulo gewesen.

Im Jahre 1972 hatte er dort Maria Amélia de Almeida Teles und ihren Mann, César Augusto Teles, gefoltert. Die Schwester Amélias, Criméia Schmidt de Almeida, und die beiden kleinen Kinder des Ehepaars, vier und fünf Jahre alt, wurden auch dorthin verbracht. Criméia de Almeida, die damals im siebten Monat schwanger war, wurde ebenfalls gefoltert. Den Kindern wurden die Eltern gezeigt, die wegen der erlittenen Folter laut Aussage der Kinder nicht wiederzuerkennen waren, obschon sie wussten, dass es ihre Eltern waren, so die Aussage des Sohnes, Edson Teles. Der ebenfalls verhaftete Carlos Nicolau Danielli, damals führendes Mitglied der verbotenen Kommunistischen Partei von Brasilien wurde im DOI-CODI zu Tode gefoltert.

Da das Amnestiegesetz in Brasilien die strafrechtliche Bearbeitung von Taten aus der Zeit der Militärdiktatur verhindert, hatte die Familie Teles sich im Jahre 2005 entschieden, den Weg der Zivilklage zu beschreiten. Das Recht, den Folterer Folterer nennen zu dürfen, sollte per Feststellungsklage erfolgen. Eine solche Klage beinhaltet keine Bestrafung des Täters, sondern allein die Klärung der Frage, ob Ustra öffentlich als Folterer bezeichnet werden darf. Im August 2012 hatte der Justizgerichtshof von São Paulo in zweiter Instanz das Recht der Familie Teles bestätigt, Ustra als Folterer zu bezeichnen. Damit hatte das Gericht die Berufung des Ex-Militärs gegen das Urteil aus dem Jahre 2008 in zweiter Instanz abgelehnt. Ustra war im Oktober 2008 gegen das erstinstanzliche Urteil in Berufung gegangen. Der Oberste Justizgerichtshof Brasiliens hatte im August 2014 den Fall in dritter Instanz behandelt - und den Fall ans Oberste Gericht verweisen. Dieses sollte entscheiden, ob der Folterer Folterer genannt werden darf. Zur Klärung dieser Frage kommt es nun nicht mehr.

Genausowenig wie eine andere, diesmal strafrechtliche Frage nicht mehr abschließend geklärt werden kann. Im Jahr 2012 hatte die Bundesstaatsanwaltschaft von São Paulo eine Anklage gegen Ustra und gegen den Polizeihauptmann Dirceu Gravina eingereicht. Die zwei Ex-Militärs wurden beschuldigt, an der Entführung des gegen die Militärdiktatur kämpfenden Aktivisten, Aluízio Palhano Pedreira Ferreira, im Jahr 1971 beteiligt gewesen zu sein.

Pedreira Ferreira war Mitglied der Widerstandsbewegung Vanguarda Popular Revolucionária. Ustra war Chef des Folterzentrums DOI-CODI, Gravina war dort laut Staatsanwaltschaft für Folterungen zuständig. Zeugenaussagen belasten Ustra und Gravina schwer: Demnach habe Gravina den Oppositionellen unter der Aufsicht von Ustra brutal gefoltert. Pedreira Ferreira wurde zuletzt lebend im DOI-Codi gesehen, seither ist er einer der Verschwundenen des Militärregimes.

Da Pedreira Ferreira verschwunden blieb, ermögliche dies nach Ansicht der Staatsanwaltschaft die Anklage gegen Ustra und Gravina. Das Amnestiegesetz von 1979 verhindert zwar jede juristische Aufarbeitung von Verbrechen der Militärdiktatur. Die Staatsanwaltschaft argumentierte, dass das Verbrechen anhalte – und ein fortwährendes Verbrechen müsse bestraft werden. Ähnlich waren die Staatsanwälte im März 2012 in weiteren Fällen gegen Ex-Militärs vorgegangen.

Aber noch immer wurde in Brasilien kein Mitarbeiter von Militär, Geheimdienst oder Polizei wegen Taten aus der Zeit der Militärdiktatur (1964-1985) strafrechtlich verurteilt. Das Amnestiegesetz verhindert das nach wie vor. Der Oberste Gerichtshof hatte die Gültigkeit des Gesetzes erst 2010 erneut bestätigt. So auch im Fall der Klagen gegen Ustra und Gravina wegen der anhaltenden Straftat des Entführens und Versteckens der (mutmaßlich) sterblichen Überreste von Pedreira Ferreira. Die Richter hatten die Klage erst- und zweitinstanzlich abgelehnt.