Uruguay / Menschenrechte

Ex-General wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor Gericht

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Angehörige von Opfern der Diktatur fordern die Aufklärung der Verbrechen und die Bestrafung der Verantwortlichen. Hier beim Schweigemarsch in Montevideo im Jahr 2013
Angehörige von Opfern der Diktatur fordern die Aufklärung der Verbrechen und die Bestrafung der Verantwortlichen. Hier beim Schweigemarsch in Montevideo im Jahr 2013

Tacuarembó, Uruguay. Im Department Tacuarembó steht erstmals ein Ex-General wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit während der Diktatur in Uruguay (1973-1985) vor einem lokalen Gericht.

Juan Urquahart Wirgman, der seit mehreren Jahren im Department Rivera lebt, ist unter anderem wegen Folter angeklagt. Er war ab 1973 verantwortlich für das 5. Kavallerieregiment von Tacuarembó. Ihm wird darüber hinaus Freiheitsberaubung, Diebstahl, widerrechtliche Aneignung von Häusern und Amtsmissbrauch gegen Gefangene vorgeworfen. Urquahart äußerte sich bei seinem Erscheinen vor Gericht nicht zu den ihm vorgeworfenen Verbrechen und berief sich auf eine vermeintliche "Verjährung".

Tacuarembó ist das erste Department, in dem Strafanzeigen auf lokaler Ebene erstattet wurden. Nachdem das uruguayische Parlament Ende 2011 ein Gesetz verabschiedet hatte, das die Diktaturverbrechen als unverjährbare "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" qualifiziert, zeigten Rechtsanwalt Dr. Cley Espinosa und seine Frau, die Prozessbevollmächtigte Inés Brunel, im März 2012 mehrere Ex-Militärs an. Rund 35 Beschwerdeführer hatten den Hauptmann Urquahart als Verantwortlichen für Freiheitsberaubung, politische Verfolgung und Folter in 16 Fällen identifiziert. Ebenfalls angezeigt wurden der Chef der Kaserne von Tacuarembó , Aurelio Abilleira, sowie weitere Soldaten.

Das genannte Gesetz wurde zwar vom Obersten Gerichtshof in dieser Form als nicht verfassungsgemäß beurteilt, es obliegt seitdem jedoch den zuständigen Gerichten, die Anwendbarkeit jeweils im Einzelfall zu überprüfen.

Zum Prozessauftakt sagte Espinosa gegenüber örtlichen Medien, dass die Verjährungsvorschriften auf diese Verbrechen nicht anwendbar seien und die Ermittlungen gut voran gingen.