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US-Tabakkonzern verklagt Uruguay auf 25 Millionen US-Dollar

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Der US-Tabakmulti Philip Morris hat Uruguay auf der Basis eines Investitionsschutz-Abkommens auf 25 Millionen US-Dollar verklagt
Der US-Tabakmulti Philip Morris hat Uruguay auf der Basis eines Investitionsschutz-Abkommens auf 25 Millionen US-Dollar verklagt

Montevideo. Der Tabakmulti Philip Morris hat Uruguay auf 25 Millionen US-Dollar Schadenersatz verklagt. Der Konzern sieht seine Profite durch die Gesundheitspolitik des Landes geschädigt. Möglich macht dies das Investitionsschutz-Abkommen, das es Konzernen ermöglicht gegen Staaten zu klagen, sobald sie den Wert ihre Investitionen durch staatliche Interventionen geschädigt sehen.

Im Jahr 2006 hat der damalige Präsident und Krebsspezialist Tabaré Vázquez die Tabakgesetzte verschärft. Seitdem darf eine Tabakschachtel keine verkaufsfördernden Ausschmückungen wie "Light, Filter oder Gold" aufweisen, die Eigenwerbung der Hersteller ist stark begrenzt und rund vier Fünftel einer Zigarettenschachtel sind mit Bildern bedeckt, die abschreckende Wirkung haben sollen.

Philip Morris sieht dadurch zum einen den Wert seiner Investitionen in Uruguay geschädigt und zum anderen durch die Vorschriften bei der Gestaltung der Schachteln seine Urheberrechte verletzt.

Es geht dabei jedoch nur vorrangig um den Schutz von Investitionen. Uruguays Gesundheitsministerin Susana Muñiz sagt dazu in einem Interview mit der Deutschen Welle (DW): "Wir wissen, dass Philip Morris am uruguayischen Markt gar nicht interessiert ist. Aber Uruguays Antitabak-Gesetze gehören zu den härtesten der Welt. Philip Morris will nicht, dass andere Staaten diesem Beispiel folgen." Die DW schreibt, dass es letztlich darum geht was schwerer wiegt: "Das Recht eines Unternehmens auf den Wert seiner Anlagen und auf seinen Profit, oder das Recht eines Staates, seine Bevölkerung mit gesundheitspolitischen Maßnahmen zu schützen."

Nun soll dass der Weltbank zugeordnete internationale Schiedsgericht ICSID (International Centre for Settlement of Investment Disputes) eine Entscheidung treffen. Grundlage für das Verfahren ist ein Investitionsschutz-Abkommen, das Uruguay und die Schweiz 1998 abgeschlossen haben. In der Schweiz hat der US-Tabakkonzern auch eine Niederlassung.

Der uruguayische Völkerrechtsexperte Didier Opertti spricht von einer Kollision zwischen "internationalen Normen von universeller Bedeutung und einer bilateralen Norm, die nur zwei Partner betrifft". Das Urteil - egal wie es ausfällt - wird weltweite Konsequenzen haben.