FAO: Argentinisches Bodengesetz beispielhaft

FAO bewertet argentinische Gesetzgebung als Vorbild für Lateinamerika. Möglichkeit zur Regulierung von Landbesitz in ausländischen Händen geschaffen

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Die argentinischen Pampas: knapp sechs Prozent des nationalen Grundbesitzes liegen in ausländischen Händen
Die argentinischen Pampas: knapp sechs Prozent des nationalen Grundbesitzes liegen in ausländischen Händen

Bogotá/Buenos Aires. Die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) hat das argentinische Bodengesetz (Ley de Tierras) als beispielhaft für weitere Agrarreformen in Lateinamerika beurteilt. Im Rahmen eines Arbeitskreises der FAO in der kolumbianischen Hauptstadt Bogotá hat die argentinische Regierungsbeauftragte Florencia Gómez deswegen die Ergebnisse seit Inkrafttreten des Gesetzes vorgestellt.

Sergio Gómez, der Regionalbeauftragte für Grundbesitz des Lateinamerikabüros der FAO, hat in der vergangenen Woche gegenüber der argentinischen Nachrichtenagentur Télam geäußert, das Ley de Tierras sei eines der wenigen Beispiele in der Region dafür, die Problematik des ausländischen Landbesitzes in Angriff zu nehmen. "Wir möchten, dass der Fall Argentiniens dazu dient, andere Länder der Region dazu zu bewegen, beim Thema der Ländereien zu handeln."

In der Zeit vom 16. bis 18. September waren Landesvertreter aus Lateinamerika und der Karibik in Bogotá zusammengekommen, um sich über Fragen der Agrarpolitik auszutauschen. Das in Argentinien von der Regierung Cristina Fernández de Kirchner im Jahr 2011 verabschiedete Gesetz sieht eine Einschränkung des Verkaufs von Grundbesitz an ausländische Privatpersonen oder Vereinigungen vor. Nur maximal 15 Prozent der Ländereien auf nationaler, regionaler und Gemeindeebene dürfen somit in ausländische Hände übergehen. Um die tatsächlichen Besitzverhältnisse zu klären, hatte das Ley de Tierras auch die Einrichtung einer Erfassungsbehörde (Registro Nacional de Tierras Rurales) vorgesehen.

Zwei Jahre lang hatten die Untersuchungen gedauert. Im Juli dieses Jahres hat die argentinische Regierung schließlich die Ergebnisse vorgestellt. Es hatte sich herausgestellt, dass sich nur knapp sechs Prozent der Nutzfläche in Argentinien in ausländischem Besitz befinden, was einer Fläche von 15,8 Millionen Hektar entspricht. Kaum eine Gemeinde überschreitet den Höchstprozentsatz. Von mehr als 500 Gemeinden sind es 49, vor allem in den nordöstlichen Regionen Misiones und Corrientes, die dieser Richtlinie nicht entsprechen. Drei Millionen Hektar sind in US-amerikanischem Besitz. Je circa zwei Millionen Hektar liegen in spanischen und italienischen Händen.

Das Ley de Tierras gilt nicht rückwirkend. Auch in den Regionen, die die 15 Prozent Grenze überschreiten, verbleiben die Ländereien bei ihren ausländischen Eigentümern. Es wird dort aber vorerst nicht mehr möglich sein, als ausländische Privatperson oder Vereinigung Land zu kaufen. Nach Angaben von Florencia Gómez sei das primäre Ziel der Reform die Klärung der Besitzverhältnisse gewesen. Die durchgeführte Erhebung liefere nicht nur Daten über die Hektar in ausländischem Besitz, sondern "auch darüber, ob es sich um Eigentum mit produktiven oder spekulativen Absichten handelt."

Ähnliche Initiativen existieren derweil auch in Ecuador, Uruguay und Kolumbien. Brasilien zögert schon seit einigen Jahren bei der Umsetzung der eigenen beschlossenen Reform.