Gericht lehnt Weiterführung des Prozesses gegen Ríos Montt ab

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Die zuständigen Richterinnen und Richter: Patricia Bustamante, Jazmín Barrios und Pablo Xitumul
Die zuständigen Richterinnen und Richter: Patricia Bustamante, Jazmín Barrios und Pablo Xitumul

Gutatemala-Stadt. Das Gericht, das den guatemaltekischen Ex-General Efraín Ríos Montt wegen Völkermordes und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu 80 Jahren Gefängnis verurteilt hat und den Prozess nach der Aufhebung des Urteils durch das Verfassungsgericht wieder hätte aufnehmen sollen, ist zurückgetreten. Die Richterinnen Jazmín Barrios und Patricia Bustamante sowie der Richter Pablo Xitumul, die das "Sondergericht A für Risikofälle" bildeten, begründeten ihren Rücktritt damit, dass sie bereits ein Urteil gesprochen hätten.

Sie hatten Ríos Montt am 10. Mai im Völkermordprozess für schuldig befunden. Nur zehn Tage später entschied das Verfassungsgericht, dass die Endphase des Prozesses nach dem 18. April wegen Verfahrensfehlern wiederholt werden muss. Ein Berufungsgericht bestätigte den Beschluss und wies Barrios, Bustamante und Xitumul an, den Prozess wieder aufzunehmen. Das heißt, dass sämtliche Zeugenaussagen, die nach dem 18. April abgegeben wurden, die Schlussplädoyers, die Urteilsfindung und die Urteilsverkündung ungültig sind. Mit der Annullierung des Urteils wird auch der Freispruch des Mitangeklagten José Rodríguez Sánchez, damaliger militärischer Geheimdienstchef, aufgehoben.

Das Berufungsgericht ordnete ebenfalls an, einem Antrag des Anwalts von Ríos Montt gegen Richterin Barrios und Richter Xitumul stattzugeben - mit ein Grund, weshalb diese beiden ihren Rücktritt bekanntgaben.

Die große Herausforderung für den Obersten Gerichtshof wird nun sein, Richter zu finden, die sich bereit erklären, den Prozess auf dem Stand vom 18. April wieder aufzunehmen. Bereits für die Besetzung des Berufungsgerichts mussten rund 60 Richter angefragt werden, bis sich drei für diese Aufgabe bereit erklärten. Im bevorstehenden Prozess sind langwierige und komplizierte Gänge durch die Justiz und das Abarbeiten von zahlreichen und wohl immer wieder neuen Einsprüchen, Beschwerden und Anträgen der Anwälte beider Seiten zu erwarten.