Amerikas

Lage in Bolivien spitzt sich zu

Richter erläßt Haftbefehl gegen Präsidentin der Verfassungsgebenden Versammlung

Sucre/La Paz. Die Präsidentin der Verfassungsgebenden Versammlung in Bolivien, Silvia Lazarte, und sechs weitere Mitglieder werden mit Haftbefehl gesucht. Diese Maßnahme erließ der Untersuchungsrichter am Obersten Gericht in Sucre, Iván Sandoval, am Montag (7.4.2008). Dazu zählen außer der Vorsitzenden der "Asamblea Constituyente" ihre Stellvertreter Roberto Aguilar und Ángel Villacorta sowie Svetlana Ortiz, Pastor Arista, Miguel Peña und Weimar Becerra. Sie dürfen Bolivien nicht verlassen.

Der Haftbefehl geht auf eine Anzeige zurück, die wegen "politischer Verfolgung" gestellt wurde. Richter Sandoval fügte jetzt hinzu, die sieben Betroffenen hätten ein vorheriges Urteil mißachtet. Das zwang die Constituyuente, die Hauptstadtfrage zu diskutieren.

Ihr Vizepräsident Aguilar verwies auf die Rechtslage, die die Absurdität des Urteils und des Haftbefehls zeigt. Das Gesetz der Verfassungsgebenden Versammlung hält fest, dass dieses Gremium "unabhängig ist und die Souveranität des Volkes ausübt. Es hängt nicht von den Verfassungsorganen ab noch ist es ihnen untergeordnet und es verfolgt einzig das Ziel, die vollständige Reform der politischen Verfassung des Staates umzusetzen", unterstreicht Aguilar. Der Politiker fügte hinzu, dass er und seine Mitstreiter nicht vor dem Gericht in Sucre erscheinen werden, "weil es keine ausreichende Garantie gibt", daß sie Hauptstadt unversehrt werden verlassen können. Aguilar fürchtet Racheakte faschistischer Gruppen.

Der Haftbefehl gegen die Führungsspitze der Constituyente verschärft erneut die innenpolitische Lage in Bolivien. Zuvor hatte Präsident Evo Morales ausgeschlossen, dass seine Regierung den Ausnahmezustand über das östliche Departement Santa Cruz verhängen würde. Die Eliten dieser rohstoffreichen Region wollen ein Referendum abhalten. Dem soll die Autonomie und dann wahrscheinlich die Abspaltung von der Zentralregierung in La Paz folgen. Der Nationale Wahlgerichtshof und der Kongress haben festgestellt, dass die Volksabstimmung ungesetzlich ist.