Menschenrechtsgerichtshof verurteilt Guatemala wegen Massakers

San José de Costa Rica. Der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte (CIDH) hat den guatemaltekischen Staat für fünf Massaker verurteilt, die in den Jahren 1980 und 1982 in der Gemeinde Río Negro, Rabinal, Alta Verapaz, von Militärangehörigen und Mitgliedern der Zivilpatrouillen (PAC) verübt wurden. Die Massaker fanden im Kontext des Baus des damals größten zentralamerikanischen Stausees, Chixoy, statt. Das Megaprojekt entstand dabei auch mit der finanziellen Beteiligung von Weltbank, Internationalem Währungsfonds und verschiedenen internationalen Banken.

Das Gericht sprach den guatemaltekischen Staat für das gewaltsame Verschwindenlassen von 17 Gemeindemitgliedern, für sexuelle Gewalt gegen eine indigene Frau, sowie für die Entführung von 17 Personen, davon 16 Kindern schuldig. Die Minderjährigen seien zu Zwangsarbeit in den Häusern der Zivilpatrouillsten gezwungen worden.

Der guatemaltekische Staat wird angehalten, "ohne weitere Verzögerungen, seriös und effektiv die Taten zu untersuchen und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen". Ebenso ordneten die Richter an, dass ein genauer Plan vorgelegt werden müsse, um das Schicksal der Verschwundenen zu erkunden und die vermutlich Ermordeten zu lokalisieren, exhumieren und identifizieren. Im Rahmen eines öffentlichen Aktes soll der Staat seine Verantwortung anerkennen und als Wiedergutmachung in die Infrastruktur der Gemeinde investieren, sowie die Grundbedürfnisse derjenigen Gemeindemitglieder befriedigen, die vertrieben wurden. Eine weitere Empfehlung betrifft die Umsetzung von Projekten zur Wiederbelebung und Bewahrung der Kultur der Maya Achí sowie eine Reihe von Maßnahmen zur Entschädigung der Opfer und ihrer Angehörigen.

Wörtlich heißt es in der Presseerklärung des Interamerikanischen Gerichtshofes: "Die Taten fanden im Rahmen der Politik der verbrannten Erde statt, welche die Auslöschung dieser Gemeinde zum Ziel hatte. Sie bleiben bis heute straflos."

Das Urteil wurde bereits am 4. September gefällt, jedoch erst jetzt veröffentlicht. Die aktuelle Regierung von Guatemala verlangte im vergangenen Juni mit Bezug auf ein 1996 unterzeichneten Amnestiegesetzes, dass sich der Interamerikanische Gerichtshof in diesem Fall als nicht zuständig erkläre und stritt ab, dass es im Land je Ermordungen aus ethnischen oder religiösen Motiven gegeben habe.