Gesetzentwurf gegen sexuelle Belästigung in Costa Rica

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Aktion zur Unterstützung der Gesetzesinitiative
Aktion zur Unterstützung der Gesetzesinitiative

San José. Dem Parlament von Costa Rica ist ein Gesetzentwurf vorgelegt worden, der sexuelle Belästigung härter bestrafen will. Der Vorschlag sieht im Falle von nicht einvernehmlichem physischen Kontakt mit sexuellem Hintergrund Haftstrafen von sechs Monaten bis zwei Jahren vor.

Die Gesetzesinitiative wurde gemeinsam von der Sonderkommission für Frauen, der Parlamentarischen Gruppe weiblicher Abgeordneter (GPMD), der Einheit für Gleichstellung und Gleichberechtigung des Parlaments sowie diverser öffentlicher Institutionen und sozialer Organisationen wie der Gruppe Acción Respeto ausgearbeitet. "Wir sind zufrieden mit der Präsentation dieses Gesetzesprojektes, das gemeinsam mit Abgeordneten und der Zivilgesellschaft ausgearbeitet wurde und das uns im Kampf um den Schutz der Rechte von Frauen mit Sicherheit einen Schritt weiterbringen wird", hält Alejandra Arburola Cabrera von Acción Respeto fest.

Der Text definiert sexuelle Belästigung als "Handlungen mit sexueller Konnotation, die gegen eine Person gerichtet öffentlich oder privat ausgeführt werden". Wie vom Kongress bestätigt wurde, mangele es in Costa Rica an Gesetzen und Mechanismen, die den Opfern von sexueller Belästigung den Zugang zur Justiz ermöglichen. Aus diesem Grund will die Initiative neue klare Rahmenbedingungen schaffen, darunter Geldbußen, Haftstrafen und auch Schutzmaßnahmen.

"Das Wichtigste ist, durch einen kulturellen Wandel Bewusstsein zu schaffen. Sexuelle Belästigung ist eine Art von Gewalt, die ein Teil unserer Bevölkerung für legitim hält. Es muss Respekt zwischen Männern und Frauen herrschen, sowohl auf den Straßen als auch an allen anderen Orten", gibt Karla Prendas Matarrita, die Präsidentin der gesetzgebenden Kommission für Frauen, zu verstehen.

Ein zentraler Aspekt der Initiative ist zudem, per Gesetz nicht nur den physischen Akt der sexuellen Belästigung unter Strafe zu stellen, sondern ebenso obszöne Gesten, Kommentare und Anzüglichkeiten sowie das Fotografieren und Filmen ohne Einverständnis der betroffenen Person.

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