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Kuba beginnt Export von Holzkohle in die USA

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Unterzeichnugn des Vertrages über den ersten Export eines kubanischen Produktes
Die Direktorin von Cubaexport, Isabel O’ Reilly Caña und der US-Unternehmer Scott Gilbert bei der Unterzeichnugn des Vertrages über den ersten Export eines kubanischen Produktes in die USA

Havanna. Das kubanische Unternehmen Cubaexport hat einen Vertrag mit der US-Firma Coabana Trading LLC für den Export pflanzlicher Holzkohle unterzeichnet. Das aus Marabú hergestellte Produkt ist das erste, das trotz der seit über 50 Jahre anhaltenden Wirtschafts-, Handels- und Finanzblockade der USA gegen Kuba Zugang zum US-amerikanischen Markt erhalten wird. Man gehe davon aus, dass die ersten Lieferungen Mitte Januar erfolgen werden, sagte die Direktorin von Cubaexport, Isabel O’ Reilly Caña.

Beim Marabú handelt es sich um eine invasive Pflanze, die als schwer bekämpfbares Weideunholz gilt und auf den Feldern der Karibikinsel weit verbreitet ist. Die handwerklich daraus gewonnene Holzkohle wird nicht nur wegen ihres Aromas immer mehr nachgefragt, sondern auch, weil sie die Abholzung der Wälder verhindert, die mit der Produktion von Holzkohle traditionell verbunden ist.

Scott Gilbert, Leiter der Reneo Consulting LLC und Direktor von Coabana, betonte die Chancen, die sich aus der Unterzeichnung des Vertrags auch für den Import anderer kubanischer Produkte wie Honig und Kaffee ergeben. Anders als die meisten Agrarflächen in den USA seien die Böden in Kuba nicht durch den Einsatz von Pestiziden vergiftet. Daher böten sich gute Möglichkeiten zur Produktion weiterer für den Export bestimmter Agrarprodukte.

Im Hinblick auf die neue Regierung unter Donald Trump, äußerte Gilbert sich zuversichtlich, dass die bis jetzt zwischen beiden Staaten und Unternehmen getroffenen Vereinbarungen eingehalten und die Beziehungen weiterentwickelt werden. "Wenn sie wirklich an den freien Handel glaubt, ist es das, was wir tun sollten", so der Unternehmer.

Der scheidende US-Präsident Barack Obama hatte im vergangenen Jahr einige wenige Regelungen der Blockade gelockert. So können seit Februar 2015 eine Reihe kubanischer Produkte importiert werden, jedoch nur von kubanischen Privatbetrieben. Und nach wie vor gilt, dass jedes Produkt aus Kuba mit den höchsten Zolltarifen belegt wird.

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