Neue Klage gegen Thyssenkrupp in Brasilien

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Eingang des Thyssenkrupp-Hauptquartiers in Essen. Kritik an Politik in Brasilien
Eingang des Thyssenkrupp-Hauptquartiers in Essen. Kritik an Politik in Brasilien

Rio de Janeiro. Die Staatsanwaltschaft des brasilianischen Bundesstaates Rio de Janeiro hat eine weitere Klage gegen das Thyssenkrupp-Stahlwerk erhoben. Diesmal geht es um den Vorwurf, der mittlerweile wegen Korruption in Haft sitzende Ex-Gouverneur Sérgio Cabral habe im Jahr 2010 dem TKCSA-Stahlwerk in Rio widerrechtlich eine Sondergenehmigung zum Hochfahren des zweiten Hochofens gegeben. Dies berichtet das Nachrichtenportal Exame.

Laut der Erklärung der Staatsanwaltschaft sind die Beschuldigten der nun eingereichten Anklage der Ex-Gouverneur Cabral, dessen damalige Staatssekretäre des Gouverneursstabs, Arthur Bastos, und für Umwelt, Marilene Ramos, sowie die Firma Thyssenkrupp Companhia Siderúrgica do Atlântico (TKCSA) selbst.

Nach Aussagen der Anwohner war im Dezember 2010 ‒ ein halbes Jahr nach Werkseröffnung ‒ massiv Stahlwerkstaub niedergeregnet, dem Werk drohte die Schließung durch die Umweltbehörden. Doch der damalige Gouverneur Cabral, hatte laut Medienberichten befürchtet, dass Thyssenkrupp 800 Arbeiter entlassen könnte, sollte nach dem ersten nicht auch noch der zweite Hochofen in Betrieb genommen werden dürfen. Auch bestünden "internationale Verpflichtungen“ des Konzerns – gemeint waren die Lieferungen der Stahlbrammen in die Thyssenkrupp-Werke in den USA und Deutschland.

Die neue Klage gesellt sich zu den anderen, bereits laufenden wegen Umweltverschmutzung sowie zu den Entschädigungsklagen von Anwohnern und Fischern.

Laut dem Exame-Bericht könnte diese neue Entwicklung den von Thyssenkrupp anvisierten Verkauf des Stahlwerks weiter erschweren. Der Konzern erklärt seit Jahren, das skandalumwitterte Werk verkaufen zu wollen, konnte aber bislang keinen Käufer finden. Im September dieses Jahres erteilte die Umweltbehörde in einem ebenfalls von der Staatsanwaltschaft angezweifelten Abkommen dem TKCSA-Stahlwerk eine erste Betriebsgenehmigung. Die sechs Jahre zuvor war es ohne eine endgültige Genehmigung, nur mit einem behelfsmäßigen Vertrag, in Betrieb gewesen.

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